Familienverband erfreut: Erstmals auch Kinderbetreuung durch (Leih-)Großeltern steuerlich absetzbar
Wien, 15. 06. 2009 [Presseaussendung]
Gerade für Verwandte bringt die neue Absetzbarkeit von Kinderbetreuung neue steuerliche Möglichkeiten. Erstmals werden Verwandte, die nicht dem gleichen Haushalt angehören - wie etwa Großeltern -, einer Fremdbetreuung steuerlich gleichgestellt“, zeigt sich Steuerberater Alfred Trendl, stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), erfreut. Trendl hat nach zahlreichen Anfragen von Eltern aber auch Omas des Oma-Dienstes des Katholischen Familienverbandes ein Infoblatt zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung verfasst.
Ab 1.1. 2009 können Eltern Betreuungskosten für ihre Kinder bis zu einer Höhe von € 2.300,-- pro Jahr und Kind steuerlich als außergewöhnliche Belastung ohne
Selbstbehalt geltend machen. Die Betreuung kann durch öffentliche Institutionen (z. B. Kindergarten), private Institutionen, die den landesgesetzlichen Vorschriften über
Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechen oder pädagogisch geschulte Einzelpersonen durchgeführt werden – also auch von den eigenen Großeltern. Ausgeschlossen sind haushaltszugehörige Personen.
In dem genannten Papier weist Steuerberater Trendl aber auch auf Eltern- wie Omapflichten hin, die gerne übersehen werden. So müssen die (Leih-) Omas für die bezahlten Kosten den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Rechnung oder eine Zahlungsbestätigung übergeben, die
- den Namen und die Adresse der Leihoma sowie deren SV-Nummer,
- den Umfang und den Zeitraum der Betreuung sowie den
- Betreuungsbeitrag enthält.
- Weiters muss das betreute Kind oder die betreuten Kinder mit deren SV-Nummern angeführt sein.
Diese Belege müssen zumindest sieben Jahre aufgehoben werden.
Die Empfänger dieser Beiträge – die (Leih-)Omas - sind damit grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, soweit bei ihnen entsprechende Grenzen
überschritten werden. Die Betreuungspersonen müssen mindestens 8 Stunden Ausbildung absolvieren und dies den Eltern nachweisen (ist die Betreuungsperson zwischen 16 und 20 Jahre alt, werden 16 Ausbildungsstunden verlangt). Wenn die Ausbildung bis 31.12. 2009 absolviert wird, können auch davor in 2009 bezahlte Beträge steuerlich geltend gemacht werden.
Der Familienverband wird ab Herbst solche Schulungen für Betreuungspersonen anbieten.
Das gesamte Dokument ist hier abrufbar.
Der Oma-Dienst des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien ist unter der Wiener Telefonnummer 01-486 36 68 bzw. omadienst@edw.or.at erreichbar.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer