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Schulschluss: Familienverband fordert Nachhilfe für den Stadtschulrat - Elternrechte ernst nehmen!

 

Wien, 02. 07. 2009  [Presseaussendung]

„Der Stadtschulrat braucht selbst dringend juristische Nachhilfe und sollte seine während des Schuljahres nicht gemachten Hausübungen schleunigst nachholen, damit er nicht weiter ungesetzliche Vorgangsweisen deckt“, kritisiert die Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), Mechtild Lang, die gesetzeswidrige Vorgehensweise des Stadtschulrates für Wien bei der Einführung der Neuen Mittelschule. Grund der Kritik ist das Chaos bei den Modellschulen. So wurde angekündigt, die Expositur des Gymnasiums Maroltingergasse in eine eigene Schule umzuwandeln und nur diese als Neue Mittelschule zu führen. Daher wurden nur die Eltern der betroffenen Klassen zur Abstimmung eingeladen. Nach wie vor fehlen aber Schulkennzahl, Standort und Flächenwidmung für die Expositur des Gymnasiums Maroltingergasse, die ja als Neue Mittelschule geführt werden soll. „Juristisch gesehen ist das Gymnasium Maroltingergasse nach wie vor eine einzige Schule, der Großteil der Eltern wurde aber bewusst übergangen. Den künftigen Schulversuchsklassen hat man vorgegaukelt, sie würden im Schuljahr 2009/10 eine eigene Schule werden“, so Lang.
Das Gesetz fordert neben der Zweidrittelzustimmung der Lehrerinnen und Lehrer unmissverständlich – wie jüngst vom Unterrichtsausschuss des Parlaments bestätigt - die Zustimmung zu Schulversuchen von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Eltern. Keinesfalls kann eine Mehrheit der bei der Abstimmung anwesenden Erziehungsberechtigten oder gar nur einzelner Klassen genügen! §7a Abs.2 SchOG sieht nämlich vor, dass in die Modellversuche nur Schulen einbezogen werden dürfen, „an denen zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe 1 grundsätzlich zustimmen.“
Damit ist für den Familienverband klar, dass die Abstimmung am Standort Maroltingergasse wiederholt – und überhaupt erst einmal allen Eltern möglich gemacht werden muss: „Wir legen größten Wert darauf, dass alle Eltern ihr ihnen gesetzmäßig zustehendes Recht ausüben können. Wir fordern, dass jeder Schulversuch nur dann eingereicht werden darf, wenn die nachweisliche Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe 1 vorliegt.“ Die nachweisliche Zustimmung und der Schulversuchsantrag müssten gegenüber dem bmukk gemeinsam dokumentiert werden, so Mechtild Lang.
Der KFVW fordert zudem, dass das Elternrecht gewahrt wird und es allen Eltern ermöglicht werden muss, an schriftlichen Abstimmungen teilzunehmen, die über die Zukunft der von ihren Kindern besuchten Schulen entscheiden. Wenn sie nicht teilnehmen können, muss die nachweisliche Abstimmung aller betroffenen Eltern auf andere Weise, etwa durch eine Briefwahl, ermöglicht werden!

 

f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer

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