„Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld darf Ehepaare nicht diskriminieren!“
Kinderbetreuungsgeld neu: Katholischer Familienverband Wien auf Seiten von Staatssekretärin Marek
Wien, 03. 07. 2009 [Presseaussendung]
„Ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld darf keinesfalls zu einer Benachteiligung von Ehepaaren, die sich gemeinsam der Kinderbetreuung widmen, und zu einer Bevorzugung von AlleinerzieherInnen führen“, erklärt die Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), Mechtild Lang. „Gerade in Wien haben wir beim erhöhten Karenzgeld erlebt, wie viele Paare plötzlich angeblich Alleinerzieher waren. Diese Diskriminierung der Ehe darf es nicht geben“, erklärt Lang und stellt sich auf die Seite von Familienstaatssekretärin Christine Marek, die als zusätzliche Variante des Kinderbetreuungsgeldes für 14 Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld eintritt sofern 2 Monate davon auch der zweite Elternteil in Karenz geht. Die SPÖ-Forderung nach genereller Ausweitung dieser Familienleistung für Alleinerzieherinnen auf 14 Monate lehnt der KFVW ab. 14 Monate sind in Härtefällen ohnehin vorgesehen. „Eine generelle Ausweitung für AlleinerzieherInnen würde nur dazu führen, Menschen zu ermutigen, ihre Beziehung aufzugeben oder Alleinerzieherdasein vorzutäuschen. Beides kann der Staat nicht wollen“, so Lang.
Die neue zusätzliche Variante des Kinderbetreuungsgeldes „zwölf plus zwei Monate“, über die VP und SP derzeit verhandeln, sieht für Eltern, die sich die Karenzzeit teilen, 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens als staatliche Unterstützung vor, mindestens 1.000 Euro und maximal 2.000 Euro. Dies soll gerade hoch qualifizierte Mütter und besonders Väter dazu motivieren, sich für ein Kind zu entscheiden. Das Kinderbetreuungsgeld bietet seit 2002 eine Abgeltung der in der Familie geleisteten Betreuungsarbeit und ist zuletzt in unterschiedlicher Höhe - je nach Dauer der Bezugszeitraums - ausbezahlt worden. Derzeit wird das Kindergeld nur dann die volle Dauer ausbezahlt, wenn beide Elternteile in Karenz gehen. Bei der langen Variante sind das 36 statt 30 Monate (jeweils 436 Euro), bei der mittleren 24 statt 20 Monate (624 Euro) und bei der kurzen 18 statt 15 Monate (800 Euro).
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer