Familienverband unterstützt Caritas-Aktion „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“
Der KFVW unterstützt damit zudem die Forderungen nach der Aufnahme der Kinderrechtskonvention in die Verfassung sowie einem neuen Fremdenrecht, damit Familien nicht auseinandergerissen werden. Diese Forderungen werden in einem offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten erhoben. Darin heißt es: „Kinder gehören nicht ins Gefängnis! Daher fordern wir von den Abgeordneten zum Nationalrat die uneingeschränkte Aufnahme der Kinderrechtskonvention in die Verfassung. Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen setzen und ein neues Fremdenrecht fordern.“
Österreich hat zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht gedacht. Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor.
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer