Positionen und Forderungen des Katholischen Familienverbandes Österreichs und seiner Diözesanverbände
Der Katholische Familienverband setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1953 für die materielle Absicherung UND die ideelle Aufwertungder Familien ein.
Der Katholische Familienverband fordert die Rücknahme der Kürzungen der Familiengelder! |
1. Substanzielle Änderungen der Regierungspläne beim Familienbudget
Die Regierung will allein für das Jahr 2011 die Ausgaben für Familien um 400 Millionen Euro kürzen und in weiterer Folge bis 2014 insgesamt um 1,5 Milliarden Euro. 1,8 Millionen Bezugsberechtigte sind von den Kürzungen der Familienbeihilfe betroffen.
Der Katholische Familienverband fordert substanzielle Änderungen der Regierungspläne.
• Keine Kürzungen der Familienbeihilfe!
Die Familienbeihilfe schafft gemeinsam mit dem ausbezahlten Kinderabsetzbetrag einen notwendigen Ausgleich der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Erziehungsberechtigten gegenüber ihren Kindern. Die staatlichen Leistungen sollen ungefähr die Hälfte des Unterhalts ausgleichen. Eine Kürzung der Familienbeihilfe, die überdies seit Jahren nicht wertangepasst wurde, ist nach Auffassung des Katholischen Familienverbandes verfassungsrechtlich bedenklich und daher anfechtbar.
Die 13. Familienbeihilfe wurde 2008 für alle FamilienbeihilfebezieherInnen eingeführt und deckte zumindest einen Teil des Werteverlusts der Familienbeihilfe aufgrund der Nicht-Valorisierung ab. Die Beschränkung der 13. Familienbeihilfe auf 6-15-Jährige als Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro ist als ein Bruch des Vertrauensgrundsatzes zu werten. Der Katholische Familienverband verlangt daher, die 13. Familienbeihilfe in der bisherigen Form auszubezahlen.
Die Familienbeihilfe muss weiterhin auch für Jugendliche in Ausbildung, arbeitslose Jugendliche und Studierende ausbezahlt werden.
Wenn für die Regierung Bildung ein zentrales Anliegen ist, muss sie Jugendlichen ermöglichen, die Ausbildung bzw. das Studium in einer angemessenen Zeit zu beenden und dafür entsprechende Geldmittel zur Verfügung zu stellen.
• Keine Streichung des Mehrkindzuschlags!
Kinderreiche Familien gelten als besonders armutsgefährdet. Der Mehrkindzuschlag, den 130.000 Familien in Anspruch nehmen können, ist eine wichtige Maßnahme, um Familien finanzielle Sicherheit zu bieten. Eine Kürzung ist ebenfalls ein falsches gesellschaftspolitisches Signal.
• Rücknahme der Kürzungen im Pflegebereich!
Die Familien erbringen unverzichtbare Leistungen bei der Pflege von Angehörigen. Durch die Verschärfung der Bestimmungen bei den Pflegestufen würde jeder zehnte Pflegebedürftige den Anspruch auf Pflegegeld verlieren. In Zukunft wird der Pflege- und Betreuungsbedarf ansteigen, was bedeutet, dass es mehr Betroffene geben wird. Zudem hat das Pflegegeld – wie auch die Familiengelder – durch die Nicht-Valorisierung an Wert verloren.
Familien sind nicht nur durch die allgemeinen Budgetkürzungen negativ betroffen, sondern werden zusätzlich durch allgemeine Steuererhöhungen belastet, wobei es für Familien bei der Mineralölsteuer keine Rückerstattungen gibt.
2. Familiengelder verlieren bereits seit 2002 an Wert! Daher: Valorisierung!
Familienleistungen werden seit 2002 nicht erhöht und verlieren durch die Inflation ständig an Wert. Daher fordert der Katholische Familienverband, dass die Familiengelder – wie bei den Pensionen – regelmäßig valorisiert werden. Die 13. Familienbeihilfe war ursprünglich angedacht, diesen Wertverlust etwas zu reduzieren.
3. Sicherstellung der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds
Seit Jahren wird der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) - obwohl unterdotiert - zweckentfremdet und dadurch immer stärker belastet. Deshalb fordert der KFÖ nachdrücklich, die Mittel des FLAF nicht zweckwidrig zu verwenden, sondern ausschließlich zugunsten der Familien einzusetzen. Es bedarf dringend einer umfassenden Entlastung des FLAF, der einen materiellen Ausgleich herstellen soll zwischen denen, die Kinder erziehen und denen, die keine Kinder zu versorgen haben. Es geht also um die finanzielle Anerkennung der Leistungen, die von den Familien zum Vorteil des Einzelnen und der Gesellschaft erbracht werden. Bis Ende 2010 steigen die Schulden auf rund 4 Mrd. Euro.
Geschichte der Kürzungen des Dienstgeberbeitrags zum FLAF:
bis 31. 12. 1977 | 6% der Bruttolohnsumme |
1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 | 5% der Bruttolohnsumme |
seit 1. 1. 1981 | 4,5% der Bruttolohnsumme |
Dies hat allein zwischen 1978 und 1992 zu einem Verlust von 110 Milliarden ATS geführt und sich auch auf die FLAF-Beiträge zum Karenzgeld ausgewirkt.
In weiterer Folge wurde ab 2009 der Dienstgeberbeitrag in Höhe von 4,5% der Bruttolohnsumme für ältere Dienstnehmer gestrichen. Dies wurde als Beitrag zur Bekämpfung der Altersarbeitslosigkeit verkauft, war aber letztlich ein Anschlag auf die Generationensolidarität.
Denn Maßnahmen des Arbeitsmarktservice gehören richtigerweise vom Sozialministerium bezahlt!
Weitere sachfremde Leistungen aus dem FLAF:
Beiträge zur IVF (Fortpflanzungshilfegesetz): gehören ins Gesundheitsressort!
Schulbücher: gehören ins Unterrichtsressort!
Schüler"frei"fahrten: gehören ins Verkehrsministerium!
Der FLAF subventioniert aktuell die Pensionskassen: aktuell in Pension gehende Eltern bekommen wegen der längeren Anrechnung der Kindererziehungszeiten nicht schon höhere Pensionen, die Pensionskassen erhalten sehr wohl aber bereits jetzt Geld aus dem FLAF für die Ansprüche zukünftiger Pensionistinnen und Pensionisten. Und: ASVG-Pensionisten zahlen sinnvollerweise keinen Pensionsbeitrag, Eltern aber sehr wohl einen Beitrag von 4,5% der Lohnsumme für den FLAF als Dienstgeberbeitrag!
Dies ist widersinnig: Niemand würde auf die Idee kommen, dass die Pensionskassen Altersheime, Ermäßigungen für Pensionsfahrscheine etc. finanzieren, der FLAF macht das aber bei den Leistungen für die Kinder in den Familien!
Drohender immenser Verlust an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen:
Der Verlust an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Studierenden, die nur mehr bis zum vollendeten 24 Lebensjahr FBH bekommen, beträgt – je nachdem wie viele Kinder die Familie hat, für das erste Kind 13 x 152,7 + 12 x 58,40 = 2685,90 Euro, für das zweite Kind 13 x 165,5 + 12 x 58,40 = 2852,30 Euro, für das dritte Kind 13 x 187,7 + 12 x 58,40 = 3140,90 Euro, für jedes weitere Kind 13 x 207,7 + 12 x 58,40 = 3400,90 Euro. Für Mehrkindfamilien, die dann auch noch den Mehrkindzuschlag verlieren, ist der Verlust also besonders dramatisch.
Außerdem ist die Streichung des Kinderabsetzbetrages - die Folge eines vom KFÖ unterstützten VfGH-Urteils der 90er-Jahre - sicher verfassungswidrig! Denn dabei wurde davon ausgegangen, dass die Unterhaltspflicht so lange wie die Ausbildung dauert.
Drohender Verlust durch Abschaffung des Mehrkindzuschlags:
Derzeit gibt es ab dem dritten und jedem weiteren Kind für Familien noch zusätzlich einen Mehrkindzuschlag in der Höhe von 36,40 Euro pro Monat, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen unter 55.000 Euro liegt.
Die Mitversicherung soll nach den Aussagen der Minister Hundstorfer und Mitterlehner bestehen bleiben. Dazu heißt es auf www.help.gv.at :
Erfüllt man die entsprechenden Voraussetzungen der Mitversicherung (unter 27 Jahre, Leistungsnachweis wie bei der Familienbeihilfe), kann man sich bei den versicherten Eltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder bei der Ehegattin/dem Ehegatten auf Antrag mitversichern.
Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif (von derzeit 23,84 Euro pro Monat) selbst zu versichern.
Voraussetzungen:
• Gesamteinkommen unter 8.000 Euro pro Kalenderjahr
• Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindestdauer plus ein Semester pro Studienabschnitt plus vier Semester)
• Höchstens zwei Studienrichtungswechsel
• Kein absolviertes Studium
Wird dies nicht neu geregelt wird, werden zumindest die strengen Regeln, die für den Bezug der FBH gelten, auch nach Ende des Bezugs der FBH mit 24 J. zumindest für die Mitversicherung gelten.
Drohende Verteuerung der Studententickets:
Auf die Betroffenen könnte allerdings noch ein wahrer Rattenschwanz an weiteren Kürzungen zukommen. So ist die Vergabe des verbilligten Semestertickets in Wien – anders als in Salzburg - an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt.
Die normale Jahreskarte der Wiener Linien kostet: € 449,00 bei Barzahlung, € 458,00 bei monatlicher Abbuchung (in den ersten 10 Monaten zu je € 45,80), die Jahreskarte für Senioren € 224,00 bei Barzahlung, € 229,00 bei monatlicher Abbuchung (in den ersten 10 Monaten zu je € 22,90)
Studenten zahlen für das Semesterticket (für jeweils 4 Monate!):
€ 50,50 mit Hauptwohnsitz in Wien
€ 100,00 mit Wohnsitz außerhalb Wiens
€ 128,50 ohne Anspruch auf Familienbeihilfe
Für alle Wiener Studentinnen und Studenten könnte also der Preis von jährlich 101 Euro auf 257 Euro steigen, ein weiterer Verlust von 156 Euro jährlich. Dazu kommt noch – wie bisher - die Ferien-Monatskarte um € 29,50, die für jeweils einen vorlesungsfreien Monat erstanden werden kann.
In einem Protestmail an die Bundesregierung hat der Katholische Familienverband auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Das Mail lautet:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Angesichts des von Ihnen vorgelegten Budgets und Sparpakets appellieren wir eindringlich, von den massiven und überproportionalen Einsparungen zu Lasten der Familien Abstand zu nehmen und Familien in einer kinderarmen Zeit nicht zu den Budgetsanierern der Nation zu machen!
Die geplante Kürzung des Bezugs der Familienbeihilfe widerspricht der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Hälfte des Lebensbedarfs durch soziale Transferleistungen und Steuerbegünstigungen ausgeglichen werden muss. Die Unterhaltspflicht ist mit dem Bachelor-Studium nicht beendet! Zudem gibt es viele Studien, wo viele in der Praxis auch für den Bachelor länger brauchen als bis 24 Jahre.
Wie können Sie es verantworten, dass bei den Familien eindeutig am meisten, nämlich knapp 400 Millionen Euro, eingespart werden sollen?
Die Kürzung der Familienbeihilfe vom 26. auf das vollendete 24. Lebensjahr bedeutet eine Mehrfachbelastung aller Familien mit studierenden Kindern. Die deutliche Einschränkung der 13. Familienbeihilfe - die eine Abgeltung der lange versprochenen Valorisierung sein sollte! - belastet alle Familien. Wenn die Familienbeihilfe für arbeitsuchende Kinder zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr sowie nach der Berufsausbildung gestrichen wird, bedeutet das gerade für ärmere Familien eine schwere Belastung. Die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Familien ohne Kinder im gemeinsamen Haushalt und der Mehrkinderzuschlag ab dem dritten Kind bedeuten einen herben Schlag für Mehrkind- und Alleinverdienerfamilien. So sieht keine zukunftsweisende Politik aus!
Alle Massensteuern wie z. B. die Erhöhung der Mineralölsteuer sowie die Kürzungen beim Pflegegeld stellen zudem für alle Familien eine größere Belastung als für Einzelverdiener dar.
Skandalös ist, dass bei den Familien - und nur bei ihnen - gegenüber dem Finanzrahmengesetz im Jahr 2011 bereits 128 Millionen mehr als vorgesehen eingespart werden. Und das ist erst der Anfang, denn in der Folge ist ja geplant, jedes Jahr den Familien weniger Geld für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen: 2012 sollen 376 Millionen abgezogen werden, 2013 dann 437 Millionen, und 2014 sogar 484,5 Millionen Euro. Die materielle Bedrohung der Familien abzuwehren, müsste die eigentliche Aufgabe der Bundesregierung sein. Wir fordern Sie auf, das umgehend in Angriff zu nehmen!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Andreas Cancura Geschäftsführer des KFVW |
Mag. Mechtild Lang Vorsitzende des KFVW |
Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
1010 Wien, Stephansplatz 6/6.Stock/Zimmer 626
T: +43 1 51552 3331
F: +43 1 51552 2332
a.cancura@edw.or.at
www.familienverband.at
ZVR-Nummer: 706141218
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer