KFVW kritisiert familienfeindliche und verfassungswidrige Erhöhung der Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren in Wien
Wenn die Müllentsorgung im kommenden Jahr um 6 Prozent, das Leitungswasser aber gar um 33 Prozent teurer werden sollen, stellt sich die Frage, wer davon profitiere. Denn bisher sind ja Überschüsse erwirtschaftet worden. „Wie ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2010 zeigt, führte die Stadt Wien die erzielten Überschüsse aus den Gebührenhaushalten Kanal, Wasser und Abfall nicht zweckgebundenen Rücklagen für zukünftige Investitionen zu, sondern zweigte sie für den allgemeinen Haushalt ab“, so Lang. Wie der Rechnungshof erhoben hat, wurden allein in den Jahren 2005 bis 2007 insgesamt 390 Millionen Euro für den allgemeinen Haushalt verwendet.
Genau hier sieht die KFVW-Vorsitzende auch ein juristisches Problem: „Länder dürfen lediglich Gebühren einheben, wegen der Finanzverfassung aber keine neue Steuern erfinden“, so Lang. Bei der unverhältnismäßigen Anhebung der Gebühren könnte es sich um eine verfassungswidrige Umgehung handeln, da für den Wasserbezug unverhältnismäßig viel verlangt wird. Schon bisher wurden viel zu hohe Gebühren eingehoben, um das Wiener Budget zu finanzieren. Nun droht auf dem Umweg über eine Gebührenerhöhung die Sanierung des Wiener Budgets auf dem Rücken der Gebührenzahler und Großverbraucher Familien.
Lang kritisiert zudem, dass die Gebührenzahler trotz der Erzielung von Überschüssen mit zusätzlichen Fremdkapitalkosten belastet werden. „So wurde laut Rechnungshof der aus der Cross-Border-Leasing-Transaktion „Wien Kanal“ lukrierte Nettobarwertvorteil in Höhe von 25,17 Millionen Euro von der Stadt Wien in den allgemeinen Haushalt vereinnahmt, die Leasingraten mussten jedoch vom Gebührenhaushalt der MA 30 – Wien Kanal getragen werden“, so Lang. Umweltstadträtin Ulli Sima und Finanzstadträtin Renate Brauner sind gefordert, diese familienfeindliche Belastung zu verhindern.
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer