Kleines Glücksspiel: Katholischer Familienverband fordert Beschlagnahme illegaler Automaten
„Das Wiener Landesgesetz erlaubt, korrespondierend mit den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz in der anzuwendenden Fassung, lediglich Geräte mit maximal 50 Cent Einsatz und höchstens 20 Euro in Aussicht gestelltem Gewinn. Alles darüber fällt demnach ins Bundesmonopol und darf nur in einem staatlich konzessionierten Kasino bespielt werden“, erklärt KFVW-Vorsitzende Mechtild Lang. Erfahrungsberichten zufolge würden wenige Geräte in Wien und Niederösterreich diesen Anforderungen entsprechen – zum Schaden der Spieler und ihrer spielsüchtigen Familienangehörigen aller Altersgruppen. Durchschnittlich würden 5 bis 6 Euro pro Spiel eingesetzt werden können – und das bei einer Spieldauer von nur ca. 2 Sekunden. Nur so lasse sich erklären, dass in Wien monatlich pro Automat 1400 Euro an Vergnügungssteuer eingenommen werden - wienweit in Summe unglaubliche 55 Millionen Euro jährlich! Zudem könnten viele Geräte auch automatisch bespielt werden, wodurch viele Spielsüchtige neben dem Gerät ausharren und ohne in den Spielablauf einzugreifen darauf warten, bis das eingesetzte Spielkapital verspielt ist.
Geschätzte 30.000 Menschen sind in Wien mittlerweile von der Spielsucht betroffen, darunter viele Jugendliche. Die Geräte seien zudem so konstruiert, dass es nur zwei sichere Gewinner gebe: den Betreiber und die Gemeinde bzw. das Land. „Den ‚einarmigen Banditen‘ soll so rasch wie möglich das Handwerk gelegt werden!“, so Lang.
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer