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KFVW plädiert für Verstärkung der gemeinsamen Obsorge

 

Katholischer Familienverband nach Urteil des Europäischen Menschengerichtshofes für Verstärkung der gemeinsamen Obsorge: Elternverantwortung endet nicht mit der Scheidung

 

Wien, 04. Februar 2011. "Bei der Reform des Familienrechts muss die Verantwortung beider Elternteile verstärkt werden, Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist bei diesem Vorhaben zu unterstützen“, erklärt die Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien (KFVW), Mechtild Lang angesichts des jüngsten Urteils des Europäischen Menschengerichtshofes (EMRG) in Straßburg. Demnach müssen auch unverheiratete Väter das Recht haben, prüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Obsorge oder eine Zuweisung an den Vater im Sinn des Kindeswohls besser für das Kind ist. Die Verstärkung der gemeinsamen Obsorge verspreche eine Erleichterung für alle Beteiligten, vor allem für Kinder, so Lang. Der Familienverband unterstützt daher den Vorschlag, eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungskindern einzuführen und die gemeinsame Obsorge insgesamt zu verstärken.


Der KFVW plädiert dafür, dass Eltern verpflichtet werden, nach der Scheidung zunächst die gemeinsame Obsorge zu versuchen. KFVW-Vorsitzende Lang: „Es geht in erster Linie um das Wohl des Kindes. Das schließt eben auch das Recht des Kindes auf beide Elternteile ein.“ Lang hofft, so „destruktive Obsorge-Streitereien vor Gericht zu vermeiden“. Jedenfalls ende Elternverantwortung nicht mit einer Scheidung – und auch nicht mit der Trennung von unverheirateten Paaren. Wie auch die Mehrheit der Familienrichter spricht sich der KFVW für eine gemeinsame Obsorge aus; Gerichtsverfahren seien immer "die schlechteste Lösung". Die Praxis zeige, dass Kinder im Zuge einer gemeinsamen Obsorge den jeweils anderen Elternteil um ein Monat pro Jahr öfter sehen würden; hingegen komme es bei alleiniger Obsorge zehn Mal häufiger zum Kontaktabbruch mit dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil. Außerdem zeige sich, dass Unterhaltszahlungen regelmäßiger gezahlt würden, wenn nicht-obsorgeberechtigte Elternteile stärker in das Leben der Kinder eingebunden seien.

Seit 2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die „Obsorge beider Elternteile“ freiwillig zu vereinbaren. Rund die Hälfte der Eltern nimmt diese Möglichkeit bereits an. Damit sie genehmigt wird, muss aber vor Gericht festgelegt werden, ob sich das Kind hauptsächlich bei Vater oder Mutter aufhalten wird. Für die jährlich rund 15.000 betroffenen Kinder fordert der Katholische Familienverband das Recht auf Vater und Mutter. Im jüngst erschienenen Familienbericht wird darauf hingewiesen, dass sich die gemeinsame Obsorge positiv auf den Kontakt zum Kind und den Kontakt der Eltern untereinander auswirkt und insgesamt deeskalierend ist.

 

f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer

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