Wiener Wahlrechtsreform: Katholischer Familienverband fordert Kinderstimmrecht!
Nach dem Vorschlag des KFVW soll das derzeitige Wahlrecht durch ein Vertretungsrecht der Eltern für ihre Kinder ergänzt werden. „Wenn es vor der Wienwahl 2010 geheißen hat, dass jede Stimme gleich viel wert sein soll, dann muss das jetzt rasch umgesetzt werden – unter Einschluss der Kinderstimmen!“, fordert die Vorsitzende des KFVW.
Kinder und Jugendliche sind in unserer demokratischen Willensbildung unterrepräsentiert und verlieren angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung an politischem Gewicht. Deshalb fordert der KFVW die Einführung eines Kinderstimmrechts auf Bezirks-, kommunaler wie bundespolitischer Ebene. Der Vorschlag zielt auf ein „Wahlrecht ab Geburt“ ab. Dieses wird von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten solange „treuhändisch“ ausgeübt, bis die Kinder selbst wählen dürfen.
„Wenn von mancher Seite argumentiert wird, ein nicht persönlich ausgeübtes Stimmrecht dürfe es nicht geben, dann wird übersehen, dass die derzeitige Alternative viel schlechter ist, nämlich gar kein Stimmrecht der Kinder!“, so Lang. „Wer Kindern das in der Demokratie unverzichtbare Grundrecht des Wahlrechts grundsätzlich vorenthält, stellt nicht nur die Gleichheit der Bürger in Frage. Er leistet auch einer Politik Vorschub, die zur Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation tendiert“, so die Vorsitzende des KFVW.
Stimmrechtsübertragungen gibt es beispielsweise schon bei den Wahlen in Hochschulgremien oder Vereinen, aber auch bei politischen Wahlen etwa in Frankreich und England. Bei den Pfarrgemeinderatswahlen wird das Kinderstimmrecht nach dem Modell des KFVW schon seit Langem erfolgreich praktiziert.
„Wer Kindern keine Stimme bei Wahlen gibt, macht sie mundtot. Die in Wien anstehende Wahlrechtsreform wird auch ein Prüfstein der Kinderfreundlichkeit der Parteien“, so die Familienverbandsvorsitzende.
f. d. R.: Mag. Andreas Cancura, Geschäftsführer