Katholischer Familienverband: Keine Diskriminierung von BHS-Maturanten!
„BHS-Maturantinnen und Maturanten dürfen nicht diskriminiert werden, die Schülerfreifahrt muss auch für sie bis zu ihrer Matura gelten. BHS- und AHS-Schülerinnen und Schüler müssen über die Dauer ihrer regulären Schulbesuchsdauer gleichermaßen Recht auf eine Schülerfreifahrt bis zum Abschluss ihrer Schulausbildung mit Matura haben.“, fordert Lang. Denn Schülerinnen und Schüler von Berufsbildenden Höheren Schulen können ja in der Regel ihre Matura nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahrs ablegen, da die Oberstufe in dieser Schulform fünf Jahre dauert. So positiv die Verlängerung des Geltungszeitraums der Nachmittagsbildungskarte und der Einschluss der Fahrten für Lehrausgänge und andere Schulveranstaltungen sowie günstigere Studententickets sind, gibt es dabei keine Gleichbehandlung aller Maturantinnen und Maturanten.
Als Erfolg wertet der Katholische Familienverband der Erzdiözese Wien die Ausdehnung des Geltungszeitraums der Nachmittagsbildungskarte ab dem Schuljahr 2012/2013. Die Karte gilt dann montags bis freitags schon ab 12.00 Uhr für den Rest des Tages und samstags ganztägig. Auch Fahrten für Lehrausgänge und andere Schulveranstaltungen sind nun inkludiert.
Ein „Ärgernis“ ist nach wie vor die überhöhte Refundierung der Schülerkartenkosten aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). „Es darf in Zukunft nicht mehr so sein, dass FLAF und Eltern mit insgesamt 426,10 Euro pro Schülerin oder Schüler wesentlich mehr als Berufspendler und erwachsene Jahreskartenbezieher bezahlen! Das Geld aus dem Familienlastenausgleichsfonds ist für die Familien da und nicht zur Subventionierung von Verkehrsbetrieben!“, so Lang.
f.d.R.: Mag. Andreas Cancura, KFVW-Geschäftsführer