KFÖ: Modell „Familienbeihilfe neu“ ist eine Benachteiligung von Mehrkindfamilien und Familien mit älteren Kindern
Familien steuerlich ohnehin kaum berücksichtigt
Während die Familienbeihilfe aus dem Familienlastenausgleichfonds (FLAF) finanziert wird, kommt das Geld für die steuerlichen Entlastungen wie Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten aus dem Steuertopf. „Wenn diese Familienbeihilfe neu ausschließlich mit FLAFMitteln finanziert wird, erinnere ich daran, dass für den FLAF dringend Reformbedarf besteht, da aus diesem zweckwidrige Leistungen wie Schulbücher, Schulfreifahrten und Pensionszahlungen getätigt werden“, erinnert Trendl. Zählt man sämtliche Leistungen für Familien zusammen, belegt Österreich laut der im April 2011 veröffentlichten OECD-Studie über Familienleistungen ohnehin nur den bescheidenen 16. Platz. Besonders gering falle hierzulande die steuerliche Berücksichtigung von Familien aus. „Eine Abschaffung des Kinderfreibetrages und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, wie von der AK und der IV nun vorgeschlagen, wäre nicht nur ein fatales Signal, sondern würde die Familien auch finanziell empfindlich treffen“, sagt Trendl.
Rückfragehinweis
Mag. Elisabeth Grabner
Mobil: 0664-88 52 26 20
Mail: presse@familie.at