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KFÖ: Modell „Familienbeihilfe neu“ ist eine Benachteiligung von Mehrkindfamilien und Familien mit älteren Kindern

 

Nach den drastischen Kürzungen bei den Familienleistungen im Herbst 2010 lehnt der Katholische Familienverband den Vorschlag von Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung auf erneute Kürzung unter dem Titel „Familienbeihilfe Neu“ ab.

 

Wien, 09. 01. 2012  [Presseaussendung, KFÖ]

„Selbstverständlich ist jeder Vorschlag, der zu einer Vereinfachung und besseren Transparenz bei der Auszahlung von Familienleistungen führt, positiv. Aber Vereinfachung darf nicht bedeuten, dass Mehrkindfamilien und Eltern mit älteren Kindern zu den Verlierern zählen, wie es beim Modell der AK und der IV der Fall ist “, sagt KFÖ-Präsident Dr. Alfred Trendl. Dieses Modell „Familienbeihilfe neu“ sieht vor, dass Geld- und Steuerleistungen zusammengeführt werden sollen. Dazu zählen Familienbeihilfe (inkl. Schulstartgeld), Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag (inkl. Kinderzuschläge). „Für uns ist es inakzeptabel, dass die Geschwister- und Altersstaffel bei der Familienbeihilfe neu wegfällt, da ein Pauschalbeitrag von 210 Euro pro Monat eindeutig Mehrkindfamilien benachteiligt“, so Trendl. „ Wir müssen Mehrkindfamilien fördern und nicht schlechter stellen. Für ein 19-Jähriges Kind einer Familie mit vier Kindern würde die „Familienbeihilfe neu“ bereits bedeuten, dass die Familie durch den Pauschalbeitrag finanzielle Einbußen, verglichen mit der derzeitigen Unterstützung, hinnehmen muss.“ Familien seien durch die fehlende Valorisierung der Familienbeihilfe ohnehin stark benachteiligt. „Die Familienbeihilfe für ein Kind wurde in 20 Jahren lediglich um 11 Euro erhöht. Die Inflationsrate betrug in diesem Zeitraum etwa 50 Prozent, das bedeutet einen Wertverlust von 37 Prozent!“ weist Trendl hin. 


Familien steuerlich ohnehin kaum berücksichtigt

Während die Familienbeihilfe aus dem Familienlastenausgleichfonds (FLAF) finanziert wird, kommt das Geld für die steuerlichen Entlastungen wie Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten aus dem Steuertopf. „Wenn diese Familienbeihilfe neu ausschließlich mit FLAFMitteln finanziert wird, erinnere ich daran, dass für den FLAF dringend Reformbedarf besteht, da aus diesem zweckwidrige Leistungen wie Schulbücher, Schulfreifahrten und Pensionszahlungen getätigt werden“, erinnert Trendl. Zählt man sämtliche Leistungen für Familien zusammen, belegt Österreich laut der im April 2011 veröffentlichten OECD-Studie über Familienleistungen ohnehin nur den bescheidenen 16. Platz. Besonders gering falle hierzulande die steuerliche Berücksichtigung von Familien aus. „Eine Abschaffung des Kinderfreibetrages und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, wie von der AK und der IV nun vorgeschlagen, wäre nicht nur ein fatales Signal, sondern würde die Familien auch finanziell empfindlich treffen“, sagt Trendl.

 

Rückfragehinweis
Mag. Elisabeth Grabner
Mobil: 0664-88 52 26 20
Mail: presse@familie.at

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