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Kindergeldkonto

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Das neue Kindergeld-Konto

 

Eckdaten

 

Gilt für alle Kinder, die ab 1. März 2017 geboren werden.

 

Änderung

Die bisherigen vier Pauschalvarianten (30 + 6 Monate, 20 + 4 Monate, 15 + 3 Monate und 12 +2 Monate) verschmelzen zu einem Kindergeld-Konto mit einer fixen Summe pro Kind, die von der Bezugsdauer unabhängig ist.

 

Bezugshöhe

€ 12.366 Euro für einen Elternteil

€ 15.499 Euro für beide Elternteile

 

Bezugshöhe/Tag

zwischen € 14,53/ und € 33,88/Tag, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag,

 

Bezugsdauer

365 -851 Tage (12 - 28 Monate) für einen Elternteil

456 – 1.063 Tage (15 – 35 Monate) für beiden Elternteile

 

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Eltern annähernd gleich lang KBG beziehen, erhalten sie zum KBG noch einen Partnerschaftsbonus; Gesamtsumme: € 16.499 (€ 15.499 + € 1.000)

 

Familienzeitbonus/Papamonat

Erwerbstätige Väter können – wenn der Arbeitgeber zustimmt – Familienzeit (Papamonat) nehmen und ein Monat innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt zu Hause bleiben. Dafür gibt es 700 Euro. Diese 700 Euro werden auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet, wobei sich in diesem Fall der Betrag des KBG, nicht jedoch die Bezugsdauer verringert.

 

KBG und Wochengeld

Während des Bezugs einer Wochengeldleistung (auch Betriebshilfe) ruht das KBG in der Höhe dieser Leistung! Das bedeutet: Ist die Wochengeldleistung höher, gebührt in diesem Zeitraum kein KBG! Ist die Wochengeldleistung niedriger, gebührt eine Differenzzahlung. Ruht das KBG zur Gänze, führen diese Tage des Ruhens zu keiner Verlängerung!

 

 

Generelle Bewertung

Mama-Malus – Betreuung zu Hause bekommt weniger Stellenwert

Die ursprüngliche Intention des Kinderbetreuungsgeldes, Betreuungsleistung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes abzugelten, tritt mit der aktuellen Reform zugunsten arbeitsmarktpolitischer und finanzieller Motive in den Hintergrund. Die Anspruchsdauer wird verkürzt und es gibt weniger Geld.

 

Einzelne Bezieher-Gruppen werden benachteiligt

Die KBG-Reform musste kostenneutral erfolgen; das war eine politische Vorgabe. Nachdem Anreize für ein partnerschaftliche Betreuung (€ 1.000 Partnerschaftsbonus) geschaffen und der „Papamonat“ eingeführt wurde, musste das dafür vorgesehene Geld anderswo eingespart werden. Dafür wurde die Bezugsdauer gekürzt und damit die bislang beliebteste Variante 30 + 6 Monate abgeschafft. Betroffen davon sind primär Alleinerzieher/innen, Mehrkindfamilien und Pflegeeltern, weil sie sich bis jetzt oftmals für die längste Bezugsdauer entscheiden haben.

 

Bezugssumme wurde gekürzt - Wertschätzung der Betreuung zu Hause nimmt ab

Bei der Einführung des KBG im Jahr 2002 war dem Staat die Betreuung eines Kindes 15.925 Euro wert. Heute, 15 Jahre später, ist das KBG um 426 Euro geringer; die Betreuung eines Kindes ist dem Staat nur mehr 15.499 Euro wert.

 

Komplexer statt einfacher und transparenter

Die Bezugsdauer wird mit der neuen nicht mehr in Monaten sondern in Tagen angegeben. Ein Elternteil hat zwischen 365 und 851 Tage Anspruch auf KBG; beide Elternteile können gemeinsam 1063 Tage KBG beziehen. Niemand hat eine Vorstellung davon, wie lange 851 bzw. 1063 Tage sind.

 

Keine Wertanpassung – 7 Packungen Windeln/ pro Monat weniger

2002 betrug das KBG 15.925 Euro. Wäre der Betrag in den 15 Jahren – so wie die Pensionen, die Parteienförderungen oder die Autobahnvignette – indexiert und jährlich um die Inflation erhöht worden, müsste er heute  um € 4.000 (!) pro Kind höher sein. Zum Vergleich: Bei der Einführung 2002 konnte man um ein Monat KBG noch 46 Packungen Windeln kaufen; 2016 bekam man um das gleiche Geld nur mehr 39 Packungen.

 

Wochengeldfalle wird öfter zuschnappen

Voraussetzung für Wochengeld ist eine eigene Krankenversicherung. Wird nur kurz KBG bezogen und die Mutter ist dann ohne KBG-Bezug zu Hause und wird wieder schwanger, hat sie keinen Anspruch auf Wochengeld, weil sie „nur“ beim (Ehe)partner mitversichert ist.

 

Vergleich KBG alt und neu: Gewinner und Verlierer

 

Die Gewinner

  • Eltern, die sich den KBG-Bezug teilen können, erhalten einen Bonus von 1.000 Euro

Voraussetzung dafür: familienfreundliche Arbeitgeber/innen; die Eltern können sich das finanziell „leisten“, weil beide Elternteile etwa gleich viel verdienen.

 

  • Erwerbstätige Väter

Sie können ein Monat Familienzeit nehmen, wenn ihre Arbeitgeber/innen zustimmen.

 

  • Eltern die nur kurz KBG beziehen

Alle Eltern, die kürzer als zwei Jahre KBG beziehen. Im Jänner 2017 waren das knapp 10% etwa 10.000 Personen; sie bekommen mit der neuen Regelung mehr Geld.

 

Die Verlierer

  • Eltern, die ihr Kind länger als zwei Jahre selber betreuen möchten.

Die bisherige Möglichkeit, zweieinhalb bzw. drei Jahre zu Hause beim Kind zu sein und KBG zu beziehen, haben 60 Prozent aller KBG-Bezieher/innen genutzt. Diese Möglichkeit gibt es mit der Reform nicht mehr. Will ein Elternteil länger als eineinhalb Jahre beim Kind zu Hause bleiben, hat er im Vergleich zur alten Regelung einen doppelten Nachteil: er kann nur mehr 28 Monate statt bisher 30 Monate KBG beziehen; er bekommt dafür weniger Geld. Damit gibt es für drei von vier Kindern, die ab 1. März geboren werden, weniger Geld.

 

  • Alleinerzieher/innen

Sie können keinen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

 

  • Mehrkindfamilien

Für sie wird es schwierig sein, den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen.

 

 

Grafik hier vergrößern

 

 

Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes zum Kindergeldkonto neu

 

Statistik KBG Bezieher im Jänner 2017

 

Offener Brief des Familienverbandes an die Mitglieder des Familienausschusses

 

 

 

 

 

Stellungnahme Kindergeld neu

 

 

Stellungnahme des Katholischen Familienverbandes zum vorliegenden Gesetzesentwurf

 

 

 

mehr: Stellungnahme Kindergeld neu

Offener Brief zum Kindergeldkonto

In einem offenen Brief fordert der Katholische Familienverband die Mitglieder des Nationalrates auf, beim Kindergeldkonto keine Verschlechterungen und Leistungskürzungen zuzulassen!

Hier finden Sie den Brief im Wortlaut


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