Änderung der Teststrategie nach Ostern 19. April 2022
Die Bundesregierung ändert mit 1. April 2022 die österreichweite Corona-Teststrategie. Dahinter steht der Anspruch, einen zielgerichteten Einsatz kostenloser PCR- und Antigen-Tests in ganz Österreich zu garantieren. In Anlehnung an diese Maßnahme, wird auch die Teststrategie im Schulbereich nach den Osterferien adaptiert.
Unter DIGI4SCHOOL besteht seit 2016 die Möglichkeit zu den gedruckten Schulbüchern E-Books und E- Book + im Rahmen der Schulbuchaktion zu bestellen.
In der Praxis erhielten die Schülerinnen und Schüler Bücher, auf deren Rückseite ein Zugangscode eingedruckt oder aufgeklebt ist, um über DIGI4SCHOOL einsteigen zu können.
Gab es also bisher diese digitalen Produkte ausschließlich nur als hybrides Kombiprodukt, so gibt es ab Schuljahr 2022 – 2023 eine neue Regelung für den Mittelschulbereich, im Unterstufenbereich und in den Oberstufen:
Ab dem 21.März 2022, also sobald die Bestellfunktionen für die Schulen im Onlineportal der Schulbuchaktion geöffnet sind, können E-Books und E-Book + als rein digitale Produkte bestellt werden. Das heißt in der Praxis, dass in jenen Gegenständen, wo die Schule solche digitalen Soloprodukte bestellt, die Schülerinnen und Schüler keine gedruckten Bücher erhalten werden.
Wir sind gefordert als Elternvertreter
Ob unsere Kinder gedruckte Schulbücher bekommen, ist also künftig nicht sicher.
Auch wenn viele Pädagogen sicherlich den gedruckten oder hybriden Kombiprodukten den Vorzug geben werden,wir Eltern müssen uns entsprechend wappnen und die Schulleitungen befragen, welche Schulbuchbestellungen seitens der Schule getätigt werden.
Dazu haben wir die entsprechenden Rechtsvorschriften zusammengefasst. Denn es ist keine bloße Freundlichkeit der Schule sich diesbezüglich mit den Eltern auszutauschen! Es ist ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht.
Liebe Eltern, melden sie sich zu Wort, wenn sie gedruckte Bücher in der Mittelschule in der Unterstufe und in der Oberstufe wollen!
Schulbetrieb ab 28. Februar 2022
Ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen ein regulärer Schulbetrieb. Der vorliegende Erlass ersetzt alle seit August 2021 veröffentlichten Erlässe. Das bedeuted auch, obwohl nicht explizit im Erlass behandelt, dass Eltern wieder, unter Einhaltung der 3G Regel, in die Schule dürfen (zu Elternsprechtagen, Sprechstunden, Elternabende, uä.).
In einem gemeinsamen Brief des Bildungsministeirums und der Familienorganisationen erhalten Eltern Informationen und weiterführende Links zur Corona Impfung für Kinder.
Rahmenbedingungen der Klausuren und mündlichen Prüfungen
Die Anzahl der Themenbereich der mündlichen Prüfungsgebiete wird an AHS eingeschränkt.
Die Dauer der Klausurarbeit wird um 60 Minuten verlängert.
Die Abgabetermine für die vorwissenschaftliche Arbeit werden um 2 Wochen verschoben.
Ersatzprüfungstermine sind vorgesehen. Befindet sich ein/e Prüfungskandidat/in zur Zeit der Klausur in behördlich angeordneter Quarantäne, „verliert“ er/sie dadurch keinen Prüfungsantritt.
Vorbereitungsphase
Ergänzungsunterricht ab der vorletzten Unterrichtswoche ermöglicht die gezielte Vorbereitung auf die Klausurprüfung und die mündlichen Prüfungen.
Ortsungebundener, digital gestützter Unterricht kann ab den letzten fünf Kalendertagen vor Beginn der Klausurprüfung durch die Schulleitung angeordnet werden.
Hygienebestimmungen
Für Prüfungskandidat/inn/en wird in den beiden Wochen vor Beginn der Klausurprüfungen eine Sicherheitsphase festgelegt. Alle Prüfungskandidat/inn/en müssen in diesen zwei Wochen je drei Coronatests durchführen, davon mind. zwei PCR-Tests pro Woche.
Ab Beginn der Klausurprüfungen ist von allen Personen am Prüfungsort bzw. am Ort des Ergänzungsunterrichts ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen (Getestet, Geimpft, Genesen).
Das Tragen eines MNS/einer FFP2-Maske richtet sich nach den aktuell gültigen Bestimmungen der jeweiligen Risikostufe
Weitere Informationen auch auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022
Hier die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick:
Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.
Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)
In der Primar- und Sekundarstufe I tragen alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement
Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Wichtig: bitte achten Sie darauf, stets genügend Antigentests an Ihrer Schule vorrätig zu haben und bestellen Sie bei Bedarf rechtzeitig über das BBG-Portal nach.
Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
Wer FFP-2 Maske (bzw. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.