Elternteilzeit - eine Chance für die Vereinbarkeit
Elternteilzeit
Mütter oder Väter können für maximal sieben Jahre ihre Arbeitszeit zur Betreuung ihres Kindes reduzieren – unabhängig von vorheriger Karenz. Beide Elternteile können gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren!
Voraussetzungen
gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder Obsorge
keine gleichzeitige Karenz des anderen Elternteils für dasselbe Kind
Teilzeit muss mind. 2 Monate dauern
Reduktion der Arbeitszeit um mind. 20 %
Mindestarbeitszeit: 12 Wochenstunden
Änderung der Arbeitszeitlage ist möglich (ohne Stundenreduktion)
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit
in einem Betrieb mit über 20 Mitarbeiter/Innen
Mind. 3 Jahre ununterbrochenes Dienstverhältnis
Anspruch auf Reduktion/Änderung der Arbeitszeit
Max. 7 Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes (inkl. Karenzzeiten)
Vereinbarte Teilzeit (kein Rechtsanspruch)
In Betrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmer/innen oder ohne 3-jährige Betriebszugehörigkeit kann Elternteilzeit vereinbart werden.
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400
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