Familienbeihilfe: Anerkennung der Leistungen für die Gesellschaft
Die vielfältigen Aufgaben, die Familien leisten, übernehmen diese nicht nur für sich selber, sondern sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Dafür hat sich der Staat verpflichtet den Familien einen finanziellen Ausgleich zu geben und zahlt daher Familienbeihilfe. Maßstab dafür ist die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss das Einkommen der Eltern zumindest in Höhe des halben Unterhalts steuerfrei gestellt werden. Zur Feststellung der Höhe des Unterhalts wird ein pauschaler Betrag verwendet, der sogenannte Regelbedarfssatz, der jährlich veröffentlicht wird.
Da es im österreichischen Steuerrecht im Vergleich zu anderen europäischen Ländern kaum steuerliche Entlastung gibt, spricht der VfGH bei steuerzahlenden Eltern von „Rückzahlung von zu viel entrichteter Lohn/Einkommensteuer“, bei nicht steuerzahlenden Eltern von einer Förderung. Für steuerzahlende Eltern – die überwiegende Mehrheit - ist die Familienbeihilfe keine Förderung der Eltern, sondern eine steuerliche Rückvergütung!
Die Familienbeihilfe soll die Unterhaltspflichten der Eltern teilweise abdecken, da diese von Zahl und Alter der Kinder abhängen, gibt es eine Alters- und Geschwisterstaffel. Mehrkindfamilien und Familien mit älteren Kindern haben höhere Aufwendungen, dem muss auch die Familienbeihilfe Rechnung tragen.
Die Familienbeihilfe wird im Gegensatz zu vielen anderen staatlichen Leistungen nicht valorisiert, also die Inflation NICHT ausgeglichen, daher kommt es zu einer jährlichen Verringerung des realen Wertes der Zahlungen.
2014 wurde die Familienbeihilfe erstmals seit 2001 erhöht, seit Juli 2014 gelten folgende Werte: