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Familienpolitik in Österreich

 

Politik hat immer Auswirkungen auf die Familien. Trotzdem hat sich die Familienpolitik als eigenständiger Politikbereich relativ spät entwickelt. Bis in die 60-er Jahre werden in den einzelnen Bundesministerien Familienreferenten bestellt und vom Referat im Bundeskanzleramt koordiniert. 1967 wird der Familienpolitische Beirat als Beratungsgremium für die Ressortleitung beim damals zuständigen Bundeskanzleramt eingerichtet. Dem Familienpolitischen Beirat, den es bis heute gibt, gehören Vertreter der Familienorganisationen und der Sozialpartner an. 1971 wird im Bundeskanzleramt erstmals ein Staatssekretariat für den Aufgabenbereich Familienpolitik geschaffen, im Jahr 1983 dann ein eigenes Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz errichtet und Familienpolitik damit als eigener Politikbereich etabliert.

 

Unter Familienpolitik versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend eingreift, um die Rahmenbedingungen für Familien zu beeinflussen. Primäre Aufgabe von Familienpolitik ist es, die in den Familien und durch sie für den einzelnen und die Gesellschaft erbrachten Leistungen anzuerkennen und die familialen Leistungspotenziale zu fördern. Diese These beinhaltet ein gesellschaftspolitisches Verständnis von Familienpolitik. Sie unterscheidet sich u.a. von der weitverbreiteten Vorstellung, Familienpolitik sei in erster Linie Sozialpolitik im Sinne der öffentlichen Fürsorge.

 

Familienpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, damit Familien die Kinder, die sie haben wollen, frei von wirtschaftlichen und sozialen Zwängen auch bekommen können. Eltern müssen tatsächlich die freie Entscheidung haben, wie sie Haushaltsführung, Kindererziehung und außerhäuslichen Erwerb untereinander aufteilen, ohne sofort als Rabenmutter oder Hausmütterchen abgestempelt zu werden.

 

 

Warum ist die Familienpolitik als eigener Politikbereich so wichtig?

 

In den Gesellschaften der industrialisierten Welt, vor allem in jenen Gesellschaften, die stark erwerbszentriert sind und deren soziale Absicherung ausschließlich über Erwerbstätigkeit erfolgt, besteht die Gefahr, dass Kinder und jene, die Verantwortung für Kinder übernehmen, zunehmend von der Teilhabe – insbesondere auch vom materiellen Wohlstand –ausgeschlossen werden. Wenn aber gesellschaftlich anerkannte Werte wie Solidarität und Gerechtigkeit verwirklicht werden sollen, ist es Aufgabe der Politik, hier gegenzusteuern. 

 

 

Familienlastenausgleich als zentrales Element

 

Zentrales Element der Familienpolitik in Österreich ist der Familienlastenausgleich. Familienlastenausgleich bedeutet, dass die finanzielle Mehrbelastung, die durch „Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht wird“, ausgeglichen werden muss. Denn Kinder stellen positive Effekte für die Gesellschaft als Ganzes dar, und sie sichern den Generationenvertrag. Darüber waren sich Politik und Interessensvertretungen schon zu Beginn der 2. Republik einig. Einigkeit bestand auch darüber, dass der Ausgleich der Familienlasten zwischen denjenigen zu erfolgen hat, die die Lasten im Interesse der gesamten Gesellschaft tragen, und jenen, die solche Lasten nicht zu tragen haben, jedoch bewusst oder unbewusst daraus Nutzen ziehen, dass es andere tun. Die gesetzliche Basis dafür ist das Familienlastenausgleichsgesetz, das am 1.1.1955 in Kraft trat.

 

Familienförderung passiert auf zwei Ebenen, einerseits über Direktzahlungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag) und andererseits über steuerpolitische Maßnahmen (Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderzuschläge, Mehrkindzuschlag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag). Familienförderung  wird unabhängig vom Einkommen gewährt, weil – so der Wille des Gesetzgebers – Umverteilung mittels staatlicher Leistungen von Menschen, die aktuell keine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern haben zu Familien mit Unterhaltspflichten stattfinden muss.

 

 

Unser Forderungsprogramm: "Familienpolitik konkret"

 

Der Katholische Familienverband hat als größte Familienorganisation Österreichs hat unter dem Titel „Familienpolitik konkret“ ein familienpolitisches Forderungsprogramm zusammengestellt. Unser Ziel ist es, Ideen und Vorschläge für eine zukunftsorientierte Familienpolitik zu liefern.

 

Unser aktuelles Forderungsprogramm finden Sie hier


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Katholischer Familienverband
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Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400
 

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Katholischer Familienverband Österreichs
A- 1010 Wien, Spiegelgasse 3/3/9

Tel: 01/51611-1400 Fax: 01/515 52-3699 E-Mail: info@familie.at


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