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Warum Fortpflanzungsmedizin Grenzen braucht

  

Eine rasante Entwicklung gibt es im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, etwa im Bereich der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Präimplantationsdiagnostik (PID). So verständlich ein Kinderwunsch auch ist, so muss es aus Sicht des Katholischen Familienverbandes auch Grenzen geben. Das Recht auf Fortpflanzung ist zweifelsfrei zu schützen. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, jedes Mittel zu legitimieren, das zu diesem Zweck von Wissenschaft und Medizin entwickelt worden ist. Insbesondere braucht es dann Grenzen, wenn durch die Realisierung des Kinderwunsches andere Menschen in ihrer psychischen und physischen Gesundheit gefährdet werden. Eine notwendige Grenze ist dort zu ziehen, wo die Grenzen anderer betroffen sind. Auch der Embryo in vitro ist menschliches Leben, das geschützt werden muss. 

 

Ein krankes oder behindertes Kind stellt eine Familie vor große Herausforderungen. Es muss daher alles unternommen werden, um den betroffenen Paaren zu helfen - vorausgesetzt, diese Unterstützung ist medizinisch, aber auch ethisch und sozial vertretbar. Die Sorgen und Wünsche von insbesondere genetisch belasteten Paaren sind ernst zu nehmen. Eine Einührung der PID rechtfertigen sie aber deshalb nicht, denn der Wunsch nach einem gesunden Kind oder die Vermeidung von Fehl- oder Totgeburten dürfen nicht alleiniger Bezugspunkt für die ethische Bewertung der PID sein. Eine gesetzlich erlaubte Präimplantationsdiagnostik könnte einen großen Druck auf jene Eltern ausüben, die sich trotz genetischer Vorbelastung dagegen entscheiden. Es besteht auch die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen, die genetisch bedingt sind, in der Gesellschaft zunehmend diskriminiert werden. Dies wäre ein herber Rückschlag für all jene Bemühungen der letzten Jahre, die das Ziel haben, chronisch Kranke und Behinderte in unserer Gesellschaft weitgehend zu integrieren und inkludieren.

 

Kinder dürfen nicht verzweckt und deren Perspektive in der Fortpflanzungsmedizin ausgeklammert werden. Der eigene Fortpflanzungswunsch darf nicht im Vordergrund stehen. Der Katholische Familienverband lehnt daher die künstliche Befruchtung für Alleinstehende und homosexuelle Paare ab, weil er das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht des Kindes auf beide Eltern über den Fortpflanzungswunsch stellt. Diese Konvention gibt dem Kind das Recht, "soweit möglich seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden". (KRK Art. 7, Abs 1). Weiters geht diese Konvention davon aus, dass "beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind (KRK Art. 18, Abs. 1) Studien zeigen, welche bedeutsame Rolle den Vätern bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zukommt. Für jeden Menschen ist es zentral, beide biologischen Eltern zu kennen. Familientherapeutische Erfahrungen belegen, dass es eine lebenslange Last bedeutet, wenn einem diese Möglichkeit verwehrt bleibt.

 

Die Fokussierung auf die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin lässt zudem manchmal vergessen, dass es Alternativen zur künstlichen Befruchtung gibt: Paare können sich ihren Kinderwunsch auch durch die Aufnahme eines Pflegekindes oder durch Adoption eines Kindes erfüllen. Damit gibt man gleichzeitig einem benachteiligten Kind eine Lebensperspektive.

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