November: Austauschtreffen mit Familienministerin Claudia Plakolm
Die Grenze von 500 Gramm Geburtsgewicht – wird ca. in der 22 SSW erreicht – entscheidet darüber, ob ein Kind als „Totgeburt“ oder als „Fehlgeburt" gilt. Bei Totgeburten haben Mütter nach der Entbindung Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz.
Bei Fehlgeburten (weniger als 500 Gramm) besteht
- kein Anspruch auf Mutterschutz (Beschäftigungsverbot), aber
- ein Kündigungs- und Entlassungsschutz von vier Wochen nach der Fehlgeburt
- die Möglichkeit eines Krankenstandes und
- seit 1. September 2024 wird nach der 18 SSW ein Hebammenbeistand gewährt

v.l.n.r. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth, Familienministerin Claudia Plakolm, Präsident Peter Mender und Generalsekretärin Rosina Baumgartner.
Familienministerin Claudia spricht sich für ein Modell des gestaffelten Mutterschutzes aus, das die unterschiedlichen Bedürfnisse der betroffenen Frauen angemessen berücksichtigt. Sie ist dazu im Austausch mit ihrer deutschen Amtskollegin Karin Prien. In Deutschland ist seit 1. Juni 2025 ein Gesetz in Kraft, das gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust vorsieht.
Kinderlosigkeit
Nahezu jede vierte Frau, die in den 1990er Jahren geboren wurde, wird kinderlos bleiben; bei der 1960er Kohorte waren es noch 18- 19%. Um hier gezielt gegensteuern zu können, schlägt der Katholische Familienverband im Gespräch mit BM Claudia Plakolm eine planbare Familienpolitik vor. Familien müssten sich auf die finanziellen Unterstützungen verlassen können, es bräuchte eine längere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension und eine Besserstellung für familienergänzende Betreuungsangebote wie den Omadienst.
Valorisierung der Familienleistungen
Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld oder der Kinderabsetzbetrag werden in den Jahren 2026 und 2027 nicht erhöht. Erst 2023 eingeführt, wird die jährliche Wertanpassung aus Spargründen für die nächsten zwei Jahre schon wieder ausgesetzt. BM Claudia Plakolm wird sich dafür einsetzen, dass die Wertanpassung ab 2028 wieder kommt, kann es aber leider nicht garantieren.

