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Kinderbetreuungsgeld Neu: Mehr Väterbeteiligung und mehr Bürokratie?

 

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) begrüßt die Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes, fordert jedoch die Abschaffung der undurchschaubaren Zuverdienstgrenze.

 

Wien, 30. Juli 2009. „Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann einen positiven Anreiz zu einer stärkeren Väterbeteiligung beitragen. Dieser Lenkungseffekt ist jedoch keinesfalls gesichert“, sagt Prof. Dr. Clemens Steindl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, „deshalb müssen auch flankierende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seitens der Bundesregierung gesetzt werden“.

Insgesamt haben 164.445 Personen im Mai 2009 Kinderbetreuungsgeld bezogen. Nur 4,5 Prozent (7.442) davon waren Männer.

 

Darüber hinaus kann die einkommensabhängigere Variante besser verdienenden Frauen die Entscheidung „Ja zum Kind“ erleichtern. Das Modell wird den Unterschied zwischen Gehalt und Kinderbetreuungsgeld stärker ausgleichen. Das bedeutet, dass der Einschnitt beim Einkommen ist wesentlich geringer als bisher. Zudem wird die Wahlfreiheit durch die Ergänzung der bestehenden drei Modelle um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewahrt. Doch für den Katholischen Familienverband bestehen auch drei wesentliche Kritikpunkte zum Kinderbetreuungsgeld:

 

1.Abschaffung der Zuverdienstgrenze

„Die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist kompliziert, undurchschaubar und stiftet Verwirrung und Unsicherheit“, sagt Steindl. Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Abgeltung für eine erbrachte Betreuungsleistung. Ob dieses Geld als Kompensation für die eigene Betreuungsleistung gesehen wird oder damit Fremdbetreuung zugekauft wird, darf nicht von einer Zuverdienstgrenze abhängig gemacht werden. Das müssen die Eltern selbst entscheiden dürfen. Daher bekräftigt der KFÖ die jahrelange Forderung nach einer ersatzlosen Streichung dieser - mit hohem Verwaltungsaufwand verbundenen - Regelung. Obwohl der Verfassungsgerichtshof (VfGh) die Zuverdienstgrenze bei seiner Überprüfung im März nicht als verfassungswidrig bezeichnet hat, äußerte der VfGh Kritik an der Durchschaubarkeit und Komplexität der Regelung.

 

2. Keine weitere Belastung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)

„Mit der Auszahlung der einkommmensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes kann der bereits stark defizitäre FLAF nicht zusätzlich belastet werden. Eine Finanzierung muss daher aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung erfolgen“, fordert Steindl.

 

3. Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes an die Teuerungsrate
Durch die Inflation hat das Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor sieben Jahren mehr als 18 Prozent an Wert verloren. Was für die Pensionen gilt - eine jährliche Anpassung an die Inflation - muss auch für die Familienleistungen gelten, ist der KFÖ überzeugt und fordert eine regelmäßige Valorisierung aller Familienleistungen.

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