Mit 1.1.2019 wurde der Familienbonus Plus eingeführt; er bringt eine Steuerrückerstattung von bis zu 1.500 Euro pro Kind. Der Familienbonus Plus kann direkt über die Lohnverrechnung oder im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Viele Eltern wurden aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit geschickt oder verloren ihren Job. Wenn der Familienbonus bereits bei der Lohnverrechnung 2020 beantragt wurde, kann er möglicherweise nicht ausgeschöpft werden, weil das Einkommen geringer als erwartet ist. Diese Eltern haben bei der Beantragung der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuererklärung) die Möglichkeit, den Familienbonus Plus in einer anderen Aufteilung als beim Arbeitgeber zu beantragen, wenn dies steuerlich zu einer höheren Entlastung führt.