Das gilt ab jetzt:
- Hygiene- und Präventionskonzept
bleibt weiterhin aufrecht
- Mund-Nasen-Schutz/FFP2 Maske
nur mehr außerhalb der Klasse verpflichtend
keine Maske beim Sport
- Testungen
bestehendes Testregime wird weitergeführt
- Anordnung von ortsungebundenem Unterricht (Distance Learning)
kein automatisches Umstellen auf Distance Learning bei 2 bestätigten positiven PCR Tests, ist aber in Ausnahmefällen möglich und muss von der Bildungsdirektion genehmigt werden (Betreuung muss gewährleistet sein)
- Fernbleiben vom Unterricht
Es gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs
(Ausnahme: Risikogruppen, genaue Regelung: siehe Erlass)
- Nachholen von Bildungs- und Lehraufgaben
Bildungs- bzw. Lehraufgaben können verschoben werden
- Externe Personen im Unterricht
unter Einhaltung der 3 G Regel wieder möglich
- Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Nach einer Risikoanalyse wieder möglich
- Schulraumüberlassung, Ergänzende Bestimmungen für Berufsschulen
siehe Erlass
Den Erlass im Wortlaut finden Sie hier.
Die dazugehörige Verordnung finden Sie hier.
Checkliste Schulveranstaltungen Risikoanalyse zum Herunterladen.