Familienpolitik der 80er Jahre
Wenngleich die finanziellen Leistungen für Familien in den 80er Jahren noch ausgeweitet werden – es wird eine Familienbeihilfensonderzahlung für mehr als drei Kinder eingeführt, es wird der Alleinverdienerabsetzbetrag deutlich erhöht, es kommt eine Altersstaffel bei der Familienbeihilfe (die Höhe der Familienbeihilfe steigt mit dem Alter der Kinder), im Familienministerium wird ein Familienhärteausgleichsfond eingereichtet, der Familien, die unverschuldet in Not geraten, unterstützt und es wird die Heimfahrtsbeihilfe für Internatsschüler eingeführt – kommt es in dieser Dekade erstmals auch zu Leistungskürzungen. Die Geburtenbeihilfe wird 1984 um 6.000 Schilling gekürzt, die Heiratsbeihilfe 1988 abgeschafft.
Ein Thema, das in den 80er Jahren erstmals eine Rolle spielt, ist die künstliche Befruchtung. 100.000 Paare sind es laut Familienbericht, die unerwünscht kinderlos bleiben. Für diese Paare wird ein Kinderwunschpass eingeführt, in dem systematisch alle möglichen Untersuchungen aufgelistet werden. Paare mit Kinderwunschpass haben Anspruch auf Behandlung nach modernsten medizinischen Erkenntnissen.
Es wächst auch das Bewusstsein dafür, dass Familienarbeit nicht ausschließlich Frauensache ist. Mit der Einführung des Elternkarenzurlaubes wird die gesetzliche Basis dafür geschaffen, dass auch Väter Karenzurlaubsgeld beziehen und in Karenzurlaub gehen können. Dass Bewusstsein dafür, das Kinderbetreuung kein „Urlaub“ ist, besteht noch nicht. Die Bezeichnung „Urlaub“ verschwindet erst Mitte der neunziger Jahre.