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Was gibt es Neues für Familien 2016?

Einige Neuerungen warten im Jahr 2016 auf Familien. Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

 

 

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wurde mit 1.1.2016 um 1,9% erhöht.

 

Sie beträgt pro Kind und Monat:

 

ab Geburt                   111,80 € (+2,10 €)

ab 3 Jahren                119,60 € (+2,30€)

ab 10 Jahren              138,80 € (+2,60 €)

ab 19 Jahren              162,00 € (+3,10 €)

 

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie

 

a) für zwei Kinder gewährt wird, um 6,9 € für jedes Kind, (+ 20 Cent)

b) für drei Kinder gewährt wird, um 17 € für jedes Kind, (+ 40 Cent)

c) für vier Kinder gewährt wird, um 26 € für jedes Kind, (+ 50 Cent)

d) für fünf Kinder gewährt wird, um 31,4 € für jedes Kind, (+ 60 Cent)

e) für sechs Kinder gewährt wird, um 35 € für jedes Kind, (+ 70 Cent)

f) für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 51 € für jedes Kind. (+ 1 €)

 

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 152,9 € pro Monat. (+2,90 €).

Die Familienbeihilfe wird monatlich zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag  ausbezahlt.

 

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird von bisher € 220,-- auf € 440,--. erhöht. Nehmen beide Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch, beträgt dieser € 300 pro Kind und Elternteil (bisher € 132,-)

ACHTUNG: Der höhere Kinderfreibetrag wirkt sich erst 2017 aus, weil die Arbeitnehmerveranlagung für 2016 frühestens im Jänner 2017 gemacht werden kann!

 

Sonderausgabenerhöhungsbetrag für Mehrkindfamilien

Der Sonderausgabenerhöhungsbetrag für Mehrkindfamilien wurde gestrichen.

 

Elternteilzeit

Generell haben beide Elternteile einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn sie zum Zeitpunkt des Antritts in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigt sind und ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre besteht.

Die Neuerungen gelten für Eltern deren Kinder ab dem 1. Jänner 2016 geboren wurden: Künftig muss bei der Elternteilzeit die Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent der Normalarbeitszeit pro Woche reduziert werden. Zudem müssen mindestens 12 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

 

Mutterschutz für freie Dienstnehmerinnen

Freie Dienstnehmerinnen haben mit 1. Jänner 2016 ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Entbindung. Zusätzlich wurde ein Motivkündigungsschutz gesetzlich verankert: Freie Dienstnehmerinnen, die wegen ihrer Schwangerschaft oder eines Beschäftigungsverbotes bis vier Monate nach der Geburt gekündigt werden, haben nun die Möglichkeit, die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bei Gericht anzufechten. 

 

Kündigungs- und Entlassungsschutz nach Fehlgeburt

Frauen haben nun nach einer Fehlgeburt einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz von vier Wochen.

 

 

Pflegeeltern

Mit 1. Jänner haben jene Pflegeeltern Rechtsanspruch auf Karenz und Elternzeitlzeit die ein Kind in unentgeltliche Pflege übernehmen und nicht adoptieren wollen oder können (etwa weil die leiblichen Eltern das Kind nicht zur Adoption freigeben).

 

Adoption

Mit 1. Jänner 2016 ist es homosexuellen Paaren in Österreich möglich, Kinder zu adoptieren.

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