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Eizellspende und Samenspende: Register in Sicht

Am 21.1.2015 wurde das neue Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen und die Eizell- und Samenspende bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt. Die Plattform „kinderbekommen.at“ hatte von Anfang an die Einführung eines zentralen SpenderInnen-Registers verlangt. Dieses wird nun auch vom Justizministerium und Gesundheitsministerium befürwortet. 

 

Wien, 4.4.2017 - Die Einführung eines zentralen Keimzellspendenregisters und eine verbesserte Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin sind zentrale Forderungen von „kinderbekommen.at“. Beide Forderungen wurden vom Gesundheits- und Justizministerium geprüft, die Ergebnisse wurden kürzlich dem Nationalrat übermittelt.

Die Plattform sieht sich bestätigt: „Die Stellungnahme der beiden Ministerien zeigt eine gesteigerte Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Kinder aus Keimzellenspenden“, erklärt Gertraude Steindl, Präsidentin von aktion leben.

 

Einführung von Eizell- und Samenspendenregister positiv

 

„Aus der Adoptionsforschung wissen wir, wie wichtig es für Kinder ist, dass sie ihre genetischen Eltern kennenlernen können. Dasselbe gilt für Kinder, die durch Samen- und Eizellspende gezeugt wurden“, betont Gertraude Steindl.

 

„Gesundheitsministerin und Justizminister beziehen sich in ihrer Stellungnahme auf die Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes: In beiden wird das Recht der Kenntnis der Abstammung festgehalten. Indirekt wurde damit den Wünschen mancher FortpflanzungsmedizinerInnen, auch in Österreich eine anonyme Eizellspende oder Samenspende zuzulassen und damit zu mehr Spenden zu kommen, nochmals eine Absage erteilt. Dies ist eine klare Positionierung zu Gunsten der Interessen der betroffenen Kinder“, führt Steindl weiter aus.

 

Statistik bruchstückhaft

 

Die Präsidentin der Katholischen Aktion, Gerda Schaffelhofer, erinnert daran, dass die zweite große Forderung, die Verbesserung der Qualitätssicherung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen, nach wie vor offen bleibt. „Es gibt noch immer keine Forschung in Österreich, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Und auch die Statistik kann nur als bruchstückhaft bezeichnet werden. Es ist positiv, dass es mit dem 2015 reformierten Fortpflanzungsmedizingesetz erstmals eine Statistik über alle IVF-Versuche geben wird, auch wenn sie derzeit noch nicht veröffentlicht vorliegt. Wir wissen aber schon jetzt, dass diese Statistik nur einen groben Überblick über die durchgeführten IVF-Versuche bringen wird.“

 

Im vorliegenden Fall – also bei den Samen- und Eizellspenden –  gebe die Statistik zum Beispiel nur die Anzahl der Samen- und Eizellspenden wieder, ohne sie mit der dadurch erzielten Geburtenrate zu verknüpfen, kritisiert die KAÖ-Präsidentin.

 

Helmut Kukacka, Präsident der Aktion Katholischer Verbände, ergänzt: „Wir sehen die Schwachpunkte der Statistik jetzt schon klar und deutlich. Wir plädieren deshalb dafür, die Evaluation der Statistik im Sinn einer bessere Qualitätskontrolle rasch anzugehen.“

 

Beratung von Kinderwunschpaaren muss verbessert werden

 

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, verwies einmal mehr auf die mangelhafte Beratungssituation. Positiv hebt er hervor, dass Gesundheitsministerin und Justizminister bewusst sei, wie bedeutsam eine frühzeitige Aufklärung der Spenderkinder sei. Schwächen gebe es aber in der Durchführung: „Viele Eltern dürften ihre Kinder gar nicht darüber informieren, dass sie mit einer Samenspende oder mit einer Eizellspende gezeugt wurden. Die Elternberatung vor Inanspruchnahme einer Keimzellspende muss daher deutlich intensiviert werden“, stellt Trendl klar.

 

Vorgeschichte: Fortpflanzungsmedizingesetz und Entschließungsantrag

 

Mit der Beschlussfassung des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes am 21.1.2015 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos auch ein Entschließungsantrag angenommen, nach dem innerhalb von zwei Jahren zwei Nachbesserungen zum Fortpflanzungsmedizingesetz geprüft werden sollen: Erstens sollte die Schaffung eines zentralen Eizellen- und Samenregisters geprüft werden. Zweitens sollte geprüft werden, ob weitere Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhoben werden sollen. Mit 30.3.2017 liegt eine Information von Gesundheits- und Justizministerium dazu vor, die eine Einführung eines zentralen Melderegisters befürworten und erste Erhebungen dazu ausführen.

 

Plattform kinderbekommen.at

 

Die Plattform „kinderbekommen.at“ steht für unabhängige Information über die Praxis der Fortpflanzungsmedizin sowie die Berücksichtigung der Interessen aller, die an reproduktionsmedizinischen Maßnahmen beteiligt sind, insbesondere die Interessen der Kinder. Der Plattform gehören die Katholische Aktion (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV), der Katholische Familienverband (KFÖ) und die unabhängige Aktion Leben an.

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