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Katholischer Familienverband zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai: Kinderkostenstudie ist das Gebot der Stunde!

Familien werden im österreichischen Steuerrecht nicht ausreichend berücksichtigt, hält Steuerexpertin Dr. Sabine Kanduth-Kristen fest.

 

Wien, 15. Mai 2017. Die 2011 veröffentlichte OECD Studie „Doing better for Families“ stellt der österreichischen Familienpolitik kein sehr gutes Zeugnis aus: Direktzahlungen hoch, Infrastruktur ausbaufähig, steuerliche Entlastung kaum existent ist das Fazit der Organisation für Entwicklungszusammenarbeit- daher belegt Österreich unter den analysierten Ländern auch nur den 14. Platz. „Um Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen, müssen wir uns daher auch die steuerliche Berücksichtigung für Familien anschauen“, fordert Familienverbandspräsident Alfred Trendl und lud zum Expertinnengespräch mit Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, Steuerexpertin am Institut für Finanzmanagement der Universität Klagenfurt.

Für Kanduth-Kristen ist das österreichische System der Individualbesteuerung prinzipiell gut, allerdings ausbaufähig, wenn es um Familien geht. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Absetzbarkeit der Betreuungskosten: „Im Regelbedarf, der vom Verfassungsgerichtshof für die Überprüfung der ausreichenden steuerlichen Entlastung von Unterhaltsleistungen an Kinder herangezogen wird, sind zwar Kosten für die Existenz von Kindern eingerechnet, nicht aber für deren Betreuung“, ist eine ihrer Anmerkungen. Der familieninterne Betreuungsbedarf wird daher steuerlich nicht berücksichtigt.

Unverständlich ist es für Kanduth-Kristen auch, dass die externen Kinderbetreuungskosten nur bis zum 10. Lebensjahr der Kinder abgesetzt werden können: „Hier wäre es sinnvoll sich an den deutschen Nachbarn zu orientieren, dort können Betreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr abgesetzt werden“, so die Steuerexpertin und unterstreicht damit eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes.

Kritik ist auch an den Regelbedarfssätzen als Vergleichsmaßstab für steuerliche Zwecke zu üben: „Hier orientieren wir uns an Werten, die ursprünglich aus den 70er Jahren stammen“, so die Kritik von Kanduth-Kristen. Eine realitätsgerechte Ermittlung des Kinderexistenzminimums ist daher ein Gebot der Stunde. „Dies wäre ein wichtiger Schritt um Kinder angemessen im Steuerrecht zu berücksichtigen“, ist ihre Überzeugung und sie verweist abermals auf Deutschland: „Dort wird das Existenzminimum für Kinder regelmäßig erhoben und daran orientieren sich auch die steuerlichen Freibeträge“, so die Expertin.

„Wir fordern eine Kinderkostenstudie schon lange, sie wurde auch im aktuellen Regierungsprogramm vereinbart,“, erklärt Familienverbandspräsident Alfred Trendl und mahnt anlässlich des Internationalen Tags der Familie: „Wir brauchen eine Familienpolitik mit Substanz, die sich an validen Daten orientiert“, so Trendl und fordert die zuständigen Politiker auf, eine derartige Studie in Auftrag zu geben: „Es ist absolut unverständlich, warum dieser Punkt, der auf Seite 47 im Jahr 2013 im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde, immer noch nicht umgesetzt ist“, zeigt sich Trendl verärgert. „Kindern eine Stimme geben ist unser aktuelles Jahresthema und hier im Steuerrecht zeigt sich, dass Kinder kaum berücksichtigt werden. Warum sich die Bundesregierung seit Jahren gegen eine solide Kinderkostenstudie wehrt, ist mir unerklärlich.“

Service für Familien

Damit Familien sich jenes Geld vom Finanzamt holen, das Ihnen zusteht, können sie heute, am internationalen Tag der Familie, das kostenlose Steuerservice des Katholischen Familienverbandes in Anspruch nehmen und sich österreichweit von Steuerberatern informieren lassen.
Hier geht es zur Übersicht über die Angebote in den einzelnen Bundesländern:

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