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Katholischer Familienverband zu den Teuerungs-Entlastungspaketen: Automatische jährliche Anpassung der Familienleistungen ist längst überfällig.

Neben der ausdrücklichen Zustimmung zu den Entlastungspaketen sieht der Katholische Familienverband bei Mehrkindfamilien und Kindern mit besonderen Bedürfnissen Nachbesserungsbedarf.

 

Wien, 26. August 2022. Heute, Freitag, den 26. August 2022, endet die Frist für die Stellungnahme zu den beiden vorgelegten Entlastungspaketen der Bundesregierung.

Mit diesen Entlastungspaketen sollen ab 2023 die zentralen familienrelevanten Unterstützungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag aber auch Absetzbeträge wie der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der Unterhaltsabsetzbetrag jährlich wertangepasst werden. Der Katholische Familienverband begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich die geplante automatische Wertanpassung dieser Familienleistungen: „Was für Parteienförderungen und Pensionen selbstverständlich ist, soll ab nächstem Jahr endlich auch für Familienleistungen gelten“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl. Für ihn sind diese automatischen Anpassungen „längst überfällig, weil die jahrelangen Nichtanpassung der Familienleistungen dazu geführt hat, dass sie durch die Teuerung ständig an Wert verloren haben“.

 

Der Katholische Familienverband weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das pauschale Kinderbetreuungsgeld seit seiner Einführung vor 20 Jahren nie wertangepasst wurde. Wäre der Betrag jährlich und regelmäßig wertangepasst worden müsste er heute statt € 436 schon € 680 betragen. „Dass Familienleistungen regelmäßig an die Inflation angepasst werden sollen, wird eine derartige Entwicklung künftig verhindern“, sagt Familienverbandspräsident Alfred Trendl und bezeichnet diesen Schritt als „Meilenstein“.

 

Dringender Handlungsbedarf bei zwei Freibeträgen

Bei zwei Freibeträgen besteht aus Sicht des Katholischen Familienverbandes auf jeden Fall noch Handlungsbedarf: beim Freibetrag für behinderte Kinder und den Kosten für auswärtige Berufsausbildung. Wird für ein Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen und liegt eine Behinderung von mehr als 50% vor, gibt es einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro. „Der Freibetrag für behinderte Kinder ist seit 34 Jahren unverändert, obwohl sich die Inflationsrate um 117,0 % erhöht hat.

 

Ebenfalls seit 34 Jahren nicht erhöht wurde der monatliche Pauschalbetrag, der gewährt wird, wenn Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung von Kindern anfallen. Dafür können 110 Euro pro Monat als Freibetrag geltend gemacht werden. „Obwohl sich die Kosten für einen Heimplatz in diesen 34 Jahren mehr als verdoppelt haben, wurde der Freibetrag seit 1988 nicht erhöht“, sagt Alfred Trendl, und schlägt vor, diese Beträge zu verdoppeln und die so ermittelten Beträge ab dem Jahr 2023 jährlich und automatisch zu valorisieren.

 

Kritisiert wird auch, dass die Einkommensgrenze für den Anspruch auf den Mehrkindzuschlag nicht valorisiert wird. „Die Einkommen steigen, nicht aber die Einkommensgrenze. Somit sind immer weniger Eltern anspruchsberechtigt,“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes. Er schlägt vor, auch diese Einkommensgrenze jährlich zu erhöhen.

 

Hier finden Sie die Stellungnahmen zum Herunterladen:

https://www.familie.at/site/oesterreich/familienpolitik/familienpolitik/familienpolitikinoesterre/stellungnahmen/article/6627.html

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