Vom 1. November 2020 bis 9. Juli 2021 haben Eltern Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit, wenn
der Kindergarten oder die Schule geschlossen werden und dort keine Betreuung angeboten wird
eine Klasse oder Kindergartengruppe coronabedingt nach Hause geschickt wird
oder das eigene Kind in Quarantäne muss.
Anspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, wenn die Betreuung zu Hause tatsächlich notwendig ist.
Die Sonderbetreuungszeit gilt pro Elternteil, und es wird das volle Gehalt weiter bezahlt.
Der Rechtsanspruch auf eine bis zu vierwöchige Sonderbetreuungszeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für pflegebedürftige Angehörige und im Fall von Menschen mit Behinderungen.
Katholischer Familienverband Österreichs
Spiegelgasse 3/3/9
1010 Wien
Tel: 01/51611-1400