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Katholischer Familienverband: Kreuz verweist auf Tradition und Werte

 

Der KFÖ begrüßt Entscheidungen des  Österreichischen Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

 

Wien, 18. März 2011. „Wie die Botschaft vom Kreuz einst als Torheit oder empörendes Ärgernis angesehen wurde (vgl. 1 Kor 23), wird heute das Kreuz in öffentlichen Räumen durch Agnostiker und Atheisten vor Gericht bekämpft. Doch ist für eine überwiegende Mehrheit der österreichischen Bevölkerung das Kreuz ein Symbol, das auf unsere kulturellen Prägungen und Traditionen verweist“, betont Prof. Dr. Clemens Steindl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ).

 

Daher sei es positiv, dass der Österreichische Verfassungsgerichtshof den § 12 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 als verfassungskonform qualifiziert hat, wonach „in allen Gruppenräumen jener Kindergärten, an denen die Mehrzahl der Kindergartenkinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ein Kreuz anzubringen ist“. Denn, so der Präsident der KFÖ, Symbole und Rituale sind gerade auch für die Entwicklung der Kinder Anhalts- und Orientierungspunkte.

 

„Unsere Kultur ist geprägt durch Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Gerade deshalb ist Platz für religiöse Symbole“, sagt Steindl. Religionsfreiheit bedeutet ja nicht nur „Freiheit von Religion", sondern vor allem „Freiheit zur Religionsausübung". Schulen und Kindergärten sind Orte der Toleranz, die sowohl Wissens- als auch Wertevermittlung leisten. Für beides steht das Kreuz: Es steht einerseits für unsere Tradition und Geschichte, andererseits für Solidarität mit Ausgegrenzten und Schwachen. Das Kreuz richtet sich damit nicht gegen jemanden, sondern symbolisiert Toleranz und die für alle Religionen gültige Nächstenliebe.

 

Für den italienischen Rechtsbereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine analoge Entscheidung getroffen, die auf den Spielraum der Einzelstaaten hinweist, „wenn es darum geht,  ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts mit der Achtung des Rechts der Eltern zu vereinbaren, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen“. Der Stellenwert der Religionen obliegt in diesem Zusammenhang der Beurteilung durch die Staaten, solange keine Indoktrinierung vorliegt, was im Falle der Anbringung von Kruzifixen in Klassenzimmern selbst dann nicht gegeben ist, wenn eine Mehrheitsreligion dadurch eine dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung erhält. In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof auf seine frühere Rechtsprechung verwiesen, „wonach die Tatsache, dass einer Religion angesichts ihrer dominanten Bedeutung in der Geschichte eines Landes im Lehrplan mehr Raum gegeben wird als anderen Religionen für sich genommen noch keine (unzulässige) Indoktrinierung darstellt“.

 

KFÖ-Präsident Steindl sieht in einer Zeit der grassierenden Sinnleere und der sie begleitenden Orientierungssuche sinnstiftende Institutionen wie die Kirchen gefordert: „Angesichts eines geistigen Vakuums und der Sehnsucht nach Sinn im Leben können die Religionsgemeinschaften Identität schaffen und damit Halt geben.“ Das Kreuz ist dafür eine wichtige Hilfe – und bleibt es dank höchstgerichtlichem Befund.

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