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Internationaler Frauentag: Am Frauentag nicht auf Mütter vergessen

 

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ heißt auch, Erziehungszeiten in allen Kollektivverträgen als Berufszeiten anzurechnen, fordert der Katholische Familienverband Österreichs.

 

Wien, 7. März 2012. Kritische Worte kommen anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März vom Katholischen Familienverband.

„Ein Gutteil des Einkommensunterschiedes zwischen Männern und Frauen ist auf die Nichtanrechnung von Kindererziehungszeiten bei den Biennalsprüngen zurückzuführen. Dies ist der Frauenministerin und den Sozialpartnern bekannt, mir ist völlig unverständlich, warum diese Ungerechtigkeit nicht endlich in allen Kollektivverträgen behoben wird!“, sagt Dr. Alfred Trendl, Präsident der größten, parteiunabhängigen Familienorganisation Österreichs. Eine längst überfällige Maßnahme sei die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Berufszeiten. „Die derzeitige Praxis, Frauen aufgrund ihrer zeitweisen Abwesenheit vom Unternehmen finanziell schlechter zu stellen, dient der Kostenersparnis von Unternehmen, ist aber sachlich nicht begründet. Dadurch kommt es zu Nachteilen im Einkommen, die das ganze Berufsleben nicht ausgeglichen werden. Diese Nichtberücksichtigung von Erziehungszeiten bei den Biennalsprüngen stellt eine  mittelbare Frauendiskriminierung dar und dürfte EU-rechtswidrig sein“, betont Trendl.

 

Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit

 

Wenig Verständnis hat Trendl für die derzeitige Kampagne der Frauenministerin gegen Teilzeitarbeit, da diese nur unzureichend informiere. „Teilzeitarbeit kann einen wichtigen Beitrag leisten, um Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können“, sagt Trendl. Immerhin äußerten sich mehr als zwei Drittel der im aktuellen Frauenbarometer befragten Frauen, die Teilzeit arbeiten, dass sie mir  ihrer aktuellen beruflichen Situation „sehr zufrieden“ bzw. „eher zufrieden“ sind. Unerwähnt in den aktuellen Diskussionen bleibe, dass es für Väter und Mütter sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes gibt. „Dies ermöglicht größere Flexibilität der Eltern und Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung.“ Darüber hinaus dürfe nicht vergessen werden, dass vier Jahre nach der Geburt eines Kindes für die Pension angerechnet werden, weist Trendl hin.

 

Familiäre Leistungen anerkennen

 

Der Internationale Frauentag sei generell eine gute Gelegenheit, um auf die Lebenssituationen von Frauen aufmerksam zu machen. Doch hofft Trendl, dass die Gesellschaft über den Internationalen Frauentag hinaus Frauen- und Familienthemen mit großem Respekt begegne und die Situation für Frauen und Männer weiter verbessert wird: „Dazu gehört nicht zuletzt auch, die im familiären Bereich geleisteten Tätigkeiten ausreichend anzuerkennen und wertzuschätzen“, betont Trendl.

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