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Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz: Familienverband fordert Aufhebung des Klubzwanges!

 

Sowohl das Kindeswohl als auch medizinische Risiken für Eizellenspenderinnen werden außer Acht gelassen. Eine längere Begutachtungsfrist bei einer derart komplexen Materie und ein umfangreicherer gesellschaftlicher Diskurs wären notwendig gewesen.

 

Wien, 2. Dezember 2014. „Die Materie ist gesellschaftspolitisch derart komplex und ethisch und medizinisch so sensibel, dass für diese Abstimmung der Klubzwang aufgehoben werden soll und die Abgeordneten die Möglichkeit erhalten, anonym abzustimmen“, fordert Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes anlässlich des Endes der gesetzlichen Begutachtungsfrist zum geplanten Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG). „Dieser Gesetzesentwurf erlaubt fast alles, um zwei Erwachsenen den Kinderwunsch durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung zu erfüllen und stellt damit die Erfüllung des Kinderwunsches über das Kindeswohl“, so Trendl und fügt hinzu: „Aus dem absolut verständlichen Wunsch nach einem Kind lässt sich aber kein Recht auf ein Kind ableiten“. Der Präsident des Katholischen Familienverbandes fordert, das Kindeswohl stärker zu berücksichtigen: „Jedes Kind soll aus unserer Sicht das Recht haben, seine Eltern zu kennen, sie zu lieben und mit ihnen aufwachsen zu dürfen.“

 

 

 

Besonders scharf kritisiert Trendl die weite Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, die nach dem Entwurf bereits bei drei gescheiterten Versuchen ohne Vorliegen einer Indikation auf genetische Verursachung erlaubt sein soll. Dies wertet Trendl als Kniefall vor wirtschaftlichen Interessen einer wachsenden Branche. Er fürchtet sogar das sprichwörtliche „Geschäft mit der Hoffnung“. Ein weiterer Kritikpunkt ist die de facto Gleichbehandlung von Samenspende und Eizellenspende: „Diese vernachlässigt gänzlich das beträchtlich höhere Risiko, dass für eine Eizellenspenderin durch Hormonstimulation und den operativen Eingriff gegeben ist“.

 

Weiters beanstandet der Katholische Familienverband das bewusste Ignorieren der gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen von Spätgebärenden: Die Altersgrenze für den Behandlungsbeginn bei einer Eizellenspende liegt immerhin bereits bei 45 Jahren.

 

Trendl erkennt die Reparatur des Gesetzes als notwendig an, wundert sich aber über die kurze Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen: „Bei einer gesellschaftspolitisch derart komplexen und ethisch und medizinischen vielfältigen Materie wäre eine längere und umfassendere Diskussion notwendig gewesen“, so Trendl. „Die extrem kurze Begutachtungsfrist lässt den Schluss zu, dass eine fundierte Diskussion gar nicht gewünscht wird und ein Gesetz an allen kritischen Argumenten vorbei im Hauruckverfahren beschlossen werden soll“.

 

Link zur Begutachtung des katholischen Familienverbandes Österreichs:

 

http://familie.at/site/oesterreich/familienpolitik/familienpolitik/familienpolitikinoesterre/stellungnahmen

 

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