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Katholischer Familienverband fordert zum Muttertag gesetzlich festgeschriebene Benachteiligungen zu beseitigen!

Rosina Baumgartner, Generalsekretärin des Katholischen Familienverbandes, vermisst im geplanten Frauenvolksbegehren drei zentrale Forderungen.

 

Wien, 11. Mai 2017. Anfang 2018 soll ein Frauenvolksbegehren starten, das die Lebensrealität von Frauen in Österreich verbessern soll. Wenngleich bei den 15 Forderungen erfreuliche Ansätze dabei sind, ist Rosina Baumgartner, Generalsekretärin des Katholischen Familienverbandes enttäuscht. „Die einzigen zwei gesetzlich bzw. kollektivvertraglich festgeschriebenen Benachteiligungen von Frauen bzw. Müttern, die mitverantwortlich für das Auseinanderklaffen der Einkommensschere sind, werden nicht einmal erwähnt.“

Karenzzeiten für Biennalsprünge anrechnen

Baumgartner macht darauf aufmerksam, dass die Karenzzeiten nicht in vollem Ausmaß für die Biennalsprünge angerechnet werden. „Biennalsprünge sind keine Leistungsprämien, sondern werden ausschließlich aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit bezahlt. Mütter, die aufgrund von Kinderziehungszeiten ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, sind gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die keine Betreuungspflichten haben, krass benachteiligt und das öffnet die Einkommensschere weiter. Sie verdienen ein Leben lang um die versäumten Biennalsprünge weniger.“ Die gesamten Karenzzeiten für Biennalsprünge anzurechnen wäre für Baumgartner daher eine zentrale Forderung eines Frauenvolksbegehrens.

 

Medianeinkommen als Bemessungsgrundlage

Eine andere, sogar gesetzlich festgeschriebene Benachteiligung von Müttern ist die Bemessungsgrundlage für die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten. Dass Kindererziehungszeiten pensionsbegründend angerrechnet werden, ist für die Generalsekretärin „extrem wichtig und eine Wertschätzung der Betreuungsarbeit“. Der Wermutstropfen dabei: als Bemessungsgrundlage wird aber nicht das Medianeinkommen, sondern das niedrigere Frauenmedianeinkommen herangezogen. „Diese gesetzlich festgeschriebene Benachteiligung gehört geändert und müsste ebenso eine zentrale Forderung eines Frauenvolksbegehrens sein“, so Baumgartner.

 

Teilzeitarbeit und Wahlfreiheit akzeptieren

Im Frauenvolksbegehren findet sich die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf ganztägige, kostenlose, flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung. „Diese Forderung ist legitim. Es gibt aber auch Eltern, die ihre Kinder in den ersten Jahren selbst betreuen und dann Teilzeit erwerbstätig sein wollen, weil das für sie eine Möglichkeit darstellt, Familien- und Berufsleben zu vereinen“, so Baumgartner „Diese Frauen und Mütter dann in die konservative, altmodische, traditionelle Schublade zu stecken, ist unfair und ungerecht.“ Baumgartner appelliert daher an die Frauen und Mütter, sich nicht gegeneinander ausspielen zu lassen. „Es ist wichtig, die unterschiedlichen Lebensentwürfe zu akzeptieren,  gemeinsam an einen Strang zu ziehen und geschlossen für bessere Rahmenbedingungen eintreten.“

 

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