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30 Jahre Kinderrechtskonvention: Kindern eine Stimme geben

Am 20. November feiert die UN- Kinderrechtskonvention ihren 30. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums fordert der Katholische Familienverband Kindern im politischen Diskurs mehr Gewicht zu verleihen.

 

Wien, 14. November 2019. „Eine Gesellschaft in der Familien mit Kindern Gefahr laufen unter die Armutsgrenze zu rutschen, stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus“, sagte Kardinal Franz König 1953 anlässlich der Gründung des Katholischen Familienverbandes. Wir haben es uns seit über 65 Jahren zur Aufgabe gemacht, im politischen Diskurs auch das Wohl der Familien mit ihren Kindern im Blick zu haben.

Wie wenig es manchmal um das Kindeswohl geht, zeigt die laufende Debatte zur frühkindlichen Fremdbetreuung: Sie wird nahezu ausschließlich aus der Sicht der Eltern und dem Blickwinkel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dominiert. Laufend werden neue Krippenplätze zur Erreichung des Barcelona Ziels gefordert, der Perspektive des Kindes und welchen Qualitätsanforderungen Kinderkrippen entsprechen müssen, werden dabei kaum Beachtung geschenkt.

Durch das Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetzes (FMedG) werden immer mehr Kinder durch Keimzellspenden gezeugt. Nur wenige von ihnen erfahren das auch. Nach Artikel 7 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention haben aber Kinder das Recht, soweit wie möglich, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. „Werden die Kinder über die Umstände ihrer Zeugung nicht aufgeklärt, so verstößt das gegen Artikel 7 der Kinderrechtskonvention“, macht Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes bewusst. Das dafür nötige zentrale Spenderregister für Eizellen- und Samenspenden gibt es vier Jahre seit dem neuen Gesetz immer noch nicht. Gesundheits- und Justizministerium sind nach wie vor säumig.

Jedes fünfte Kind in Österreich ist armutsgefährdet. Der Katholische Familienverband kritisiert die Kürzung der Sozialhilfe neu ab dem dritten Kind und fordert die jährliche Anhebung der Familienbeihilfe: „Pensionen, Vignetten, ja sogar die Parteiförderung werden jährlich wertangepasst an die Inflation“, sagt Alfred Trendl: „Für die Familienbeihilfe gilt das nicht! Eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wertanpassung wäre die beste Armutsprävention für Kinder“, ist er überzeugt.

Das Recht auf Bildung wurde in Österreich mittlerweile umgesetzt. Der Familienverband setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit und eine funktionierende Schulpartnerschaft ein, damit jedes Kind nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch das Recht auf die ihm bestmöglich entsprechende Bildung hat.

„Die Kinderrechtskonvention ist eine großartige Sache. Wir müssen nur jeden Tag aufpassen, dass sie nicht zum Lippenbekenntnis verkommt“, warnt Trendl und appelliert an Politikerinnen und Politiker: „Bedenken Sie bei Ihren politischen Entscheidungen immer auch die Auswirkungen auf die Kinder!“

 

 

Plakate und Postkarten mit dem Sujet „Kindern eine Stimme geben“ können kostenlos beim Katholischen Familienverband unter presse@familie.at oder unter der Tel.: 01/ 51 611 1400 bestellt werden.

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