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Katholischer Familienverband zur Kindergartenmilliarde: Chance verpasst

Familienverbandspräsident Alfred Trendl bedauert angesichts des Pädagog/innenmangels, dass in der ausverhandelten 15a Vereinbarung weder die Interessen der Eltern noch der Omadienst als familienergänzende Betreuungsform berücksichtigt wurden.

 

Wien, 25, Mai 2022. „Es ist bezeichnend, dass in der aktuellen 15a-Vereinbarung fünf Mal der Begriff Vollzeitbeschäftigung, die Begriffe Wahlfreiheit und Teilzeit aber nicht erwähnt werden“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Beim Thema Kinderbetreuung geht es offenbar weniger um die Wünsche der Eltern, sondern darum, die Interessen der Wirtschaft zu berücksichtigen und das Barcelona-Ziel zu erreichen.“

Intention der Vereinbarung ist es, unter Berücksichtigung des Bedarfs und der regionalen Gegebenheiten ein qualitätsvolles und leistbares elementares Bildungsangebot in einem solchen Ausmaß anzustreben, dass eine Vollzeitbeschäftigung von Eltern möglich ist.

 

Der Bund stellt in den nächsten fünf Jahren für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Länder erhalten Geld, wenn sie beispielsweise zusätzliche Betreuungsplätze schaffen, qualitativ hochwertige Angebote zur Verfügung stellen, Öffnungszeiten verlängern, den Betreuungsschlüssel senken oder sprachliche Frühförderung anbieten.

„Der Ausbau der Betreuungsplätze ist kein Allheilmittel. Er erhöht nicht zwingend die Vollerwerbstätigkeit“, sagt Alfred Trendl und verweist auf das Ergebnis der repräsentativen Teilzeitstudie, die der Katholische Familienverband im Sommer 2021 bei Integral in Auftrag gegeben hat. „Eltern wollen beides – sie wollen Zeit für ihre Kinder haben und sie wollen erwerbstätig sein. Diesen Wunsch zu ignorieren, ist familienfeindlich.“ Für den Präsidenten ist daher das „Barcelona-Ziel“, das einen Versorgungsgrad von 33 % für unter Dreijährige vorsieht, zu hinterfragen.

 

Für viele dieser Kinder ist die Betreuung durch Großeltern und Tageseltern eine wichtige Alternative zum institutionellen Betreuungsangebot. „Diese Betreuungsform ist in der Kindertagesheimstatistik aber nicht berücksichtigt und wird damit – im Gegensatz zum Beispiel Frankreich – auch nicht beim Barcelona-Ziel berücksichtigt.“

Wahlfreiheit bedeutet selbstverständlich, dass es ausreichend qualitätsvolle Kinderbetreuungs-Plätze gibt. Wie ein qualitätsvolles leistbares Bildungsangebot zur Verfügung gestellt werden soll, ist angesichts des fehlenden Elementarpädagoginnen aber unklar. „Die Elementarpädagogen/innen gehen regelmäßig auf die Straße und demonstrieren für bessere Arbeitsbedingungen. „Es ist geradezu denkunmöglich, dass bei diesem evidenten Personalmangel Öffnungszeiten verlängert und gleichzeitig Gruppengrößen verkleinert werden“, sagt Trendl und ortet Handlungsbedarf bei der Ausbildung und der Bezahlung. Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes sind hier primär die Länder gefordert, die Attraktivität des Berufes zu steigern. „Nur mit Geld, das vom Bund kommt, ist das Problem nicht zu lösen.“

Dass Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für viele berufstätige Eltern ein Problem darstellen, ist für Trendl unbestritten. „Diese wichtigen Randzeiten wären mit dem Omadienst sehr gut abzudecken. Dass aber diese familienähnliche Betreuungsform in der 15a-Vereinbarung nicht berücksichtigt wurde, ist eine vertane Chance.“

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