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ÖGB-Frauen und Katholischer Familienverband zum internationalen Frauentag: Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten

In einer gemeinsamen Aussendung fordern die ÖGB-Frauen und der Katholische Familienverband eine bessere pensionsrechtliche Anrechnung der Kindererziehungszeiten

 

Wien, 7. März 2022. „Die Bildung und Betreuung der Kinder ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe und zentral für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Dies muss politisch anerkannt und wertgeschätzt werden“, erklärt ÖGB-Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

 

Die bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist auch eine langjährige Forderung des Katholischen Familienverbandes, der darin einen Hebel sieht, um Altersarmut bei Frauen zu verhindern. „Frauen müssen auch im Alter sorgenfrei und finanziell unabhängig leben können. Um die Pensionen der Frauen zu verbessern, ist es wichtig, eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten zu schaffen“, stimmt Schumann zu.

 

Aktuell werden in der Pensionsversicherung ab der Geburt bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres eines Kindes die Monate als sogenannte Kindererziehungszeiten angerechnet. Der ÖGB spricht sich für eine stufenweise Anrechnung bis zum 8. Lebensjahr aus, zusätzlich zum Erwerbseinkommen. „Dieser Schritt ist besonders wichtig, damit die Pension nicht zur Armutsfalle für Frauen wird. Sie haben ihr ganzes Leben lang hart für ihre Pension gearbeitet, und sollen sich im Alter keine Sorgen darüber machen müssen, wie sie monatlich ihre Rechnungen begleichen sollen“, fordert Schumann.

 

„Das ist ein Vorschlag, den wir unterstützen“, sagt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes und macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass oft Frauen in Mehrkindfamilien zu wenig von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten profitieren: „Bekommt eine Frau die Kinder in sehr knappen Abständen, gilt die Anrechnung beim ersten Kind nicht bis zum vierten Lebensjahr, sondern nur bis zur Geburt des Geschwisterkindes. Auch hier sehen wir Handlungsbedarf“, so Trendl.

 

Eine weitere Forderung der ÖGB-Frauen, der sich der Familienverband anschließt ist die nachträgliche Gutschrift für jene Menschen, die bereits ältere Kinder haben und denen in der Vergangenheit bereits Kindererziehungszeiten zugesprochen wurden: „Das könnte bei vielen Frauen den Weg in die Altersarmut verhindern“, ist Trendl überzeugt.

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