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Katholischer Familienverband kritisiert Untätigkeit der Regierung in Bezug auf die Wochengeldfalle

Initiativantrag durch die fünf Familiensprecher/innen der Parteien gefordert.

 

Wien, 31. Mai 2023. Seit 2017 sind Frauen, die in kurzen Abständen Kinder bekommen, durch die sogenannte „Wochengeldfalle“ benachteiligt. Wird eine Mutter in kurzem Abstand erneut schwanger, bezieht kein Kinderbetreuungsgeld mehr und der Geburtstermin für das zweite Kind liegt vor dem Ablauf der maximal möglichen Karenzdauer, schnappt die Wochengeldfalle zu: Die werdende Mutter hat trotz gesetzlichem Beschäftigungsverbots keinen Anspruch auf Wochengeld.

 

Der Katholische Familienverband hat schon vor der Einführung des Kindergeldkontos mit Jänner 2017 mehrmals auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und eine Abschaffung dieser Benachteiligung gefordert.

Nun kam im vergangenen Jahr durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Bewegung ins Spiel: Nach der Klage einer betroffenen Mutter stellte dieser im August 2022 fest, dass die geltende österreichische Gesetzeslage gegen die Mutterschaftsrichtlinie der EU verstoße. Nach dieser Richtlinie müssen mindestens 14 Wochen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung pro Kind sichergestellt sein. Eine Gesetzesreparatur ist bislang nicht erfolgt.

Familienverbandspräsident Alfred Trendl: „Wir fordern die Regierung auf, das Gesetz umgehend zu reparieren und eine europarechtskonforme Rechtslage herzustellen.“ Er wünscht sich mehr Einsatz seitens der Bundesregierung, diesen Missstand umgehend zu beheben: „Das Urteil ist vor neun Monaten gefällt worden, wir fordern eine sofortige Lösung!“, so Trendl.

 

Zudem bedankt sich der Familienverbandspräsident bei der für die Klage verantwortlichen Mutter für ihren Mut und die Ausdauer, den gerichtlichen Weg zu beschreiten: „Schade, dass es überhaupt notwendig war die Wochengeldfalle vor Gericht zu thematisieren. Hätte die damalige Familienministerin Sophie Karmasin auf die Kritik zur Wochengeldfalle gehört und sie entschärft, wäre eine solche Reparatur nicht notwendig geworden“, so Trendl.

 

„Jetzt gibt es seit bald einem Jahr ein Gerichtsurteil. Dass die Regierung darauf nicht reagiert hat, ist bedauerlich. Betroffenen Müttern kann man wohl nur raten, ebenfalls den Rechtsweg einzuschlagen,“ so Trendl. „Ich fordere die fünf Familiensprecher/innen im Nationalrat auf, einen gemeinsamen Initiativantrag einzubringen und damit dieses Thema außer Streit zu stellen.“ Ziel müsse sein, dass die betroffene Mutter die gleiche Entgeltfortzahlung erhält wie beim früheren Kind.

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