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20 Jahre Elternteilzeit – ein familienpolitischer Meilenstein

Am 1. Juli 2024 feiert ein familienpolitischer Meilenstein seinen 20. Geburtstag: Am 1. Juli 2004 wurde die Elternteilzeit eingeführt und entwickelte sich zur familienpolitischen Erfolgsgeschichte.

 

Wien, 27. Juli 2024. Teilzeit ist ein beliebtes Instrument, um Beruf und Familie zu vereinbaren. 74 Prozent, der in der vom Katholischen Familienverband vor drei Jahren beauftragten Studie zum Thema Teilzeit, gaben an, sich bewusst für Teilzeit entschieden zu haben, damit sie mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können.

 

Mit der Einführung der Elternteilzeit stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen zwischen 15 und 64 Jahren deutlich an, waren es vor der Einführung der Elternteilzeit noch 61,6 Prozent der Frauen sind es 2023 bereits 74,1 Prozent.

Mit dem Recht auf Elternteilzeit wird im Erwerbsleben seit 2004 besonders Rücksicht auf Eltern mit Betreuungspflichten genommen. Hat ein Betrieb mehr als 21 Mitarbeiter/innen und ist man seit mindestens drei Jahren dort beschäftigt, haben Arbeitnehmer/innen bis zum achten Geburtstag ihres Kindes das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und/oder die Lage der Arbeitsstunden zu verändern.

Dies ist auch für die Wirtschaft positiv: „Viele Betriebe schätzen die Elternteilzeit, weil es dadurch gelingt, qualifizierte Mitarbeiter/innen im Betrieb zu halten“, weiß Peter Mender, Präsident des Katholischen Familienverbandes, der sich ein besseres Image der Teilzeitarbeit wünscht.

„Die Altersteilzeit ist politisch gewollt, wird finanziell unterstützt und ist extrem positiv konnotiert. Für Eltern hingegen gibt es bei den Sozialpartnern wenig Verständnis, wenn sie neben der Erwerbsarbeit auch noch Zeit für ihre kleinen Kinder haben wollen“, sagt Mender und wünscht sich eine Aufwertung der Elternteilzeit – nicht nur ideell, sondern auch finanziell: „Wenn Eltern Teilzeit arbeiten, weil sie betreuungspflichtige Kinder haben, darf sich das nicht nachteilig auf die Pensionshöhe auswirken“, so seine Forderung. Die größte überparteiliche Familienorganisation fordert daher, Elternteilzeit pensionsrechtlich der Altersteilzeit anzugleichen und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes ein betraglich abgestuftes, mittleres Einkommen als Basis für die Pensionsbemessungsgrundlage zu nehmen. „Die viel zitierte Pensionsfalle ist hausgemacht! Es liegt an der Politik, sie zu entschärfen“, so Mender.

Zudem möchte der Familienverbandspräsident auch Väter motivieren, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen: „Was viele nicht wissen ist, dass Elternteilzeit von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden kann“, sagt Mender. „Besonders für Paare, die sich Erwerbs- und Carearbeit gleichmäßig aufteilen wollen, kann es eine praktikable Lösung sein, wenn Vater und Mutter Stunden reduzieren.“

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